Zweite Wohnung kaufen um mit Mieteinnahmen erste komplett abzubezahlen?

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worauf du achten musst ist, das die zweite wohnung soviel miete abwirft, das du den kredit damit vollständig abzahlen könntest.

die erste wohnung ist ja so gut wie bezahlt , also fällt diese belastung in naher zeit weg. wenn die wohnung für einige zeit mal NICHT vermietet sein sollte, weil der mieter ausgezogen ist, dürfte das trotz allem kein problem sein alle kredite zu bedienen.

ob du von deiner hausbank einen zusätzlichen kredit (so einfach) bekommst weis ich natürlich nicht, denn es kommt schon auf die gesamtsumme der schulden an bzw. auf deinen verdienst der zur verfügung steht.

Ich habe den Eindruck, dass da sehr knapp gerechnet werden soll. Was ist, wenn Mieteingänge ausfallen? Bis man einen säumigen Mieter aus dem Haus hat, kann ein Jahr vergehen. Wenn der es dann auf die Zwangsräumung ankommen läßt, wird der Gerichtsvollzieher erst nach Eingang eines Kostenvorschusses tätig, der manchmal fünfstellige Höhe haben kann. Und selbst wenn es nicht so schlimm kommt, mit unerwarteten Reparaturen muß man immer rechnen. Einem Bekannten von mir sind von der Eigentümergemeinschaft € 20.000,-- als Sonderumlage für Sanierung des Gemeinschaftseigentums (Fundament, Balkone etc) auferlegt worden. Es stellte sich dann heraus, dass dringend notwendige Sanierungen über Jahre hinweg verschleppt worden und zudem viel zu geringe Umlagen für solche Fälle erhoben worden war. Das war dann eine "schöne" Überraschung. Ob hier die noch weitere Kredite gewähren wird, hängt natürlich von der Bewertung der Sicherheiten und der allgemeinen finanziellen Situation ab.

Das muss man genau durchrechnen. Insbesondere musst Du bei einem Investment dieses Zeithorizonts auch für den Fall planen, daß die zweite Wohnung keine Mieteinnahmen mehr abwirft, da der Mieter den Vertrag beendet. Das dürfte das wesentliche Risiko sein... abgesehen davon, daß man ohne Zahlen natürlich nicht sagen kann, ob die Sicherheiten und Deine finanzielle Leistungsfähigkeit ausreichend sind.

Und: ich möchte die Fragestellerin mal hören, wenn der Mieter zwar nicht den Vertrag und die Wohnungsnutzung, aber die Mietzahlungen beendet.

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