Zwei Stellen als Werksstudent und Steuern?

5 Antworten

Das ist unproblematisch.

Kindergeld hat @Gänseliesel schon zur Antwort von @Primus geschrieben.

Übrigens ist der Grundfreibetrag inzwischen bei 8.652,- Euro. Dazu der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000,- und die Vorsorgepauschale.

Bis zu 11.500,- brutto im Jahr keine Steuer. Danach beginnt es auch ganz langsam mit 14 % für den übersteigenden Betrag.

Also bei der einen Stelle arbeite ich als Werkstudent, eigentlich unter 20h, manchmal aber auch bei/über 20h. Ist aber kein Problem weil es da im medizinischen Bereich scheinbar Sonderregelungen gibt. Wäre es dann möglich die zweite stelle so als 450€ anzumelden? Oder als zweite werksstudentenstelle? Dann würde ich da aber über die 20h kommen! Vielen Dank @rhwww

Hallo,

wie hoch ist denn die wöchentliche Arbeitszeit für beide Beschäftigungen zusammen: unter oder über 20 Stunden?

Liegt der Bruttoverdienst bei beiden Beschäftigungen jeweils einzeln über 450 Euro?

Gruß

RHW

Wenn beide Beschäftigungen zusammen im Durchschnitt über 20 Stunden kommen, wird die Hauptbeschäftigung in allen Sozialversicherungszweigen beitragspflichtig. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Beschäftigung nachts und am Wochenende ausgeübt wird.

Bei einem Minijob bis 450 Euro werden nur Rentenversicherungsbeiträge abgezogen (aber Befreiungsantrag beim Arbeitgeber möglich!).

Beide Arbeitgeber sind vorab über den zweiten Arbeitgeber zu informieren. Sehr häufig besteht dann aus Arbeitgebersicht keine Interesse mehr an diesem Arbeitnehmer.

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Man darf pro Woche echt nicht über 20 Stunden kommen. Jedenfalls in der Vorlesungszeit. Ausserhalb ist das oke.