Zwei Midijobs gleichzeitig. Welche Steuerklassen?

2 Antworten

Man kann zu jeder Tätigkeit auch die 50-Tage-Regelung (ab 2015 - 70-Tage-Regelung) anwenden, d.h. man kann 70 Tage im Jahr arbeiten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, Lohnsteuer fällt allerdings an - LStKlasse (wenn schon eine Tätigkeit ausgeübt wird) dann VI.

der 2. Job wäre dann in Steuerklasse 6. Daran geht kein Weg vorbei.