Zwangsversteigerung aber kein Käufer, wie würde es dann weitergehen?

1 Antwort

wasgeht:

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  1. Ist ein Gebot nicht abgegeben oder sind sämtliche Gebote erloschen, so wird das Verfahren einstweilen eingestellt. Bleibt die Zwangsversteigerung in einem zweiten Termin gleichfalls ergebnislos, wird das Verfahren aufgehoben. Liegen die Voraussetzungen für die Anordnung der Zwangsverwaltung vor, so kann auf Antrag des Gläubigers das Gericht anordnen, dass Verfahren als Zwangsverwaltung fortgesetzt wird..... (§ 77 Zwangsversteigerungsgesetz)

  2. Die Gläubigerbank bietet zur Rettung ihrer Forderung mit, erhält den Zuschlag und wird nach dessen Rechtskraft grundbuchmässige Eigentümerin. Vielleicht bringt sie anschließend das Objekt auf „Vordermann“ und wartet geduldig bis zur anderweitigen Verwertung ab.