Wie funktioniert die Zuzugsbesteuerung für Grenzgänger?
Hallo,
ich arbeite und wohne seit 4 Jahren in der Schweiz und werde nun zum 01.09. nach Deutschland ziehen, die Beschäftigung in der Schweiz bleibt aber noch bis zum 31.09. bestehen (d.h. 1 Monat Grenzgänger). Mitte Oktober werde ich dann mich dann komplett aus D abmelden und auf eine mehrjährige Weltreise gehen. In der Zwischenzeit (01.09-31.09) werde ich einen Monatslohn (inkl. anteilig 13. Gehalt) und eine Auszahlung aus der schweizer Pensionskasse bekommen.
Nun ist die Frage muss ich die Einkünfte die ich im September (aus der Schweiz) bekomme in D versteuern (Sie sind auf jeden Fall quellensteuerpflichtig in CH)? Ich halte mich ja deutlich weniger als 183 Tage in D auf in diesem Jahr. Und wenn ja, gilt der Progressionsvorbehalt für diese Einkünfte?
1 Antwort
Entschuldige bitte, aber das ist ein seltsamer Sachverhalt, der viele Fragen offen lässt, die für die Beurteilung wichtig sind.
1. Was zu verstehen ist, Du ziehst von der Schweiz weg. Also ist es in der Schweiz wegzubesteuerung. Die Einkünfte in der Schweiz werden dort besteuert. Einkünfte in Deutschland, die in der Schweiz dem Progressiosnvorbehalt unterliegen könnten, gibt es nicht. Es könnte höchstens sein, dass das eine Gehalt mit anteiligem Weihnachtsgeld in Deutschland steuerpflichtig ist, dann würde das in der Schweiz dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
2. Die Auszahlung aus der schweizer Pensionskasse ist es eine Einmalzahlung, oder eine Rente? die Rente wäre, wenn sie aus der gesetzlichen Altersversorgung kommt, auf Dauer in der Schweiz zu versteuern. Wenn es eine private Rentenkasse ist, wäre das was anderes.
3. Ziehst Du wirklich für einen Monat nach Deutschland und lagerst nach einem Monat Deine Möbel ein und gehst auf Weltreise? Die frage ist für mich nämlich, ob Du überhaupt einen Wohnsitz in Deutschland begründest. Ein Wohnsitz ist eine Wohnung, die darauf ausgerichtet ist einen Aufenthalt auf Dauer zu gestatten. Für einen Monat Wohnung anmieten, die Möbel einrichten udn dann nach einem Monat die Wohnung aufzugeben erscheint extrem unwahrscheinlich udn aufwändig. Wäre es nicht klüger udn billiger im Hotel zu wohnen?
4. Wie lässt Du Dir während der Weltreise Post zukommen? Bei einem Freund? Rentenbescheide, Bankauszüge, Steuerbescheide usw. müssen Dich ja auch erreichen.
5. Die Bezüge des Septembers in der Schweiz könntest Du dort ggf. steuerfrei bekommen, wenn Du denen eine Ansässigkeitsbescheinigung Deines deutschen Finanzamtes vorlegst.
OK, dann ist es wohl in Deutschland eine Frage der Zuzugsbesteuerung. Aber ich sehe da, auch wenn es dem Progressiosnvorbehalt unterliegt, keine Steuer, weil ich keine inländischen Einkünfte sehe. und wenn ich auf Einkünfte von 0,- Euro 30 % Steuer anwende, bleibe ich trotzdem bei 0,- Euro.
Einzige Unsicherheit ist die Zahlung aus der Pensionskasse, da müsst ich suchen, aber es klingt für mich nicht nach Rentenzahlung, sondern nach einer Beitragserstattung udn das wären keine Einkünfte.
Leider fehlen auch die Summen, also wieviel Beitrag wurde gezahlt und wieviel Geld wird ausgezahlt, dann könnte man Rückschlüsse ziehen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
Ein paar Antworten zu ihren Rückfragen:
1. In der Schweiz bin ich mit B Bewilligung nur quellenbesteuert, d.h. dort kann ich gar keine Steuererklärung einreichen, das wäre nur mit C Bewilligung möglich und die bekommt man frühestens nach 5 Jahren Aufenthalt als EU Bürger. Verstehe ich richtig, dass ein Einkommen aus der Schweiz in Deutschland dann nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt auch wenn ich bei der Auszahlung in Deutschland wohnhaft bin?
2. Das ist eine Einmalzahlung. Man kann sich den Teil der über dem Mindestrentenbeitrag in die Pensionskass eingezahlt wurde bei definitivem Verlassen der Schweiz auszahlen lassen.
3. Um das definitive Verlassen der Schweiz nachzuweisen benötige ich einen neuen Wohnsitz im Ausland (die Verfahrensweise mit dem Pensionskassengeld unterscheidet sich je nach Wegzugsland, deswegen ist eine Anmeldebestätigung nötig). Auch einige Versicherungen und andere Verträge kann ich nur sonderkündigen wenn ich das damit nachweise. Auch technisch ist das nicht besonders schwierig, da ich bei meinen Eltern zur Untermiete einziehen kann und dort auch die Möbel usw. unterbringen kann.
4. Dafür werde ich meinen Eltern eine Generalvollmacht ausstellen und alles an deren Adresse senden lassen.
5. siehe 1.