Zusammenziehen und Hartz IV
Hallo
Ich möchte demnächst bei meinem Freund einziehen. Momentan führen wir eine nervige Fernbeziehung. Er ist leider Hartz IV Empfänger (kein eigenes Verschulden und stets bemüht - damit dazu keine Kommentare kommen). Was genau ändert sich finanziell? Ich selbst werde dort ein Praktikum absolvieren und bis Ausbildungs- oder Studienbeginn (will mir noch die Wahl lassen) einem Nebenjob nachgehen. Ich habe gelesen, dass das Amt dann nur noch die halbe Miete für ihn bezahlt. Aber wie soll ich ohne Geld etwas zur Miete dazugeben?
Freundliche Grüße
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Hallo,
ich denke, Ihr müsstet das zusammen ziehen dem Jobcenter melden. Dann wird das Hartz VI anders berechnet.
Wenn Du derzeit kein Einkommen hast, würdest Du auch Hartz VI erhalten. Falls Du ein Einkommen hast, wird das entsprechend berücksichtigt.
Ansonsten frage doch einfach mal beim Jobcenter nach.
LG, Dirk001
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Dein Freund sollte dem Jobcenter melden, daß Ihr zusammenzieht, dann prüfen die, ob bei Euch eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt oder nicht. Spätestens nach einem Jahr Zusammenleben, würdet Ihr als Paar gesehen. Ab da würde - falls Du eines hast - Einkommen von Dir angerechnet (Du schriebst ja, daß Du evtl. einem Nebenjob nachgehen willst). Wenn Du selber kein Vermögen und kaum Einkommen hättest, würdest Du auch vom Jobcenter Arbeitslosengeld II bekommen, ob Du dabei dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst oder auch nicht, wäre erst mal egal, Grundvoraussetzungen für den Bezug, ist die Erwerbsfähigkeit, die man haben muß und die finanzielle Hilfebedürftigkeit. Allerdings könnt ich mir vorstellen, daß das Amt von Dir erwartet, daß Du bis Studienbeginn (das wäre erst am 1.10.) einen Job (und zwar in Vollzeit) zur Überbrückung suchst, damit Ihr eueren Leistungsbezug verringert. Solltest Du noch unter 25 Jahren sein, kann es Probleme geben, da dieser Personenkreis normalerweise bei den Eltern wohnen muß und keine Leistungen bekommt.
Kommentar von Bella2o1o 27.06.2012Ich hab mir wohl sagen lassen, dass die unter bestimmten Umständen Ausnahmen machen.
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Hallo, weshalb sollten " Kommentare " kommen ? Aber eine Frage erst einmal. Weshalb schaut ihr euch nicht im Vorfeld einmal hier im Forum um, ob ähnliche Fragen schon gestellt worden sind ? Es macht eben wenig Spaß, immer die gleichen Fragen zu beantworten. Auch diese hier wurde schon gestellt. Einfach " Zusammenziehen und Hartz IV " bei " Suchen" eingeben und schon hat man eine Antwort. Versuch's mal und wenn dann doch noch Fragen sind, nochmals melden, OK ? mfg. K.
Kommentar von GaenselieselGaenseliesel 22.06.2012Kleine Hilfe : Antwort von QUERKOPF 04.10.2011 - 9:33 Nach dem Zusammenziehen werdet ihr von der ARGE als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden - mit allen Konsequenzen! Das bedeutet dann auch, dass eure Einkommen zusammengerechnet werden und eurem Gesamtbedarf gegenübergestellt wird. Wenn du kein eigenes Einkommen hast, werdet ihr dann wohl Geld von der ARGE beziehen (jedenfalls nach deinen Angaben) Zur genauen Ermittlung eures Anspruchs könnt ihr einen Hartz4-Rechner benutzen ... guckst du hier: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html ... Grüße vom Querkopf
Kommentar von Bella2o1o 23.06.2012Die genauen Zahlen kenne ich allein nicht. Noch wohne ich weiter weg. Und ich bin zusätzlich nicht berechtigt selbst Hartz IV zu erhalten, wegen des Praktikums.
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Danke für deine Antwort. Während der Praktikumszeit bin ich nicht berechtigt Hartz IV zu erhalten, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Jedenfalls war dies die Aussage des JobCenters.