Zum Zeitpunkt des Todes 4Jahre getrennt lebend,bekommt die "Ex" Witwenrente?

1 Antwort

Sie lebten getrennt, waren aber verheiratet.

Sie ist eine "ganz normale Witwe" mit Recht auf alle Leistungen die einer Witwe zustehen. Begonnen vom Erbe, über die Witwenrente udn alles was dazu gehört.

Sollten Witwenrente, oder Erbe aber mangels Versicherung udn Erbe nicht vorliegen, gibt es aber keinen Anspruch aug irgendwelchen Unterhalt. Es ist also nicht zu befürchten, dass die Mutter des Verstorbenen, oder die Brüder wegen des Harz IV von dort herangezogen werden.