Frage von Louis 31.10.2009

Zum Verkauf angebotenes Haus

  • Antwort von qtbasket 31.10.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Kündigungsfristen nach §573c BGB

    Mietdauer : bis 5 Jahre - Kündigung durch den Vermieter: drei Monate

    Mündliche Absprachen sind fast nie zu beweisen, es sei denn es gibt Zeugen. Deshalb sind bei einem Rechtsstreit deine Chancen denkbar schlecht.

    Es gibt aber einen kleinen Lichtblick. Zurzeit sind Häuser nur schlecht zu verkaufen. Außerdem musst du mitspielen, wenn der Vermieter einen Besichtigungstermin anberaumt. Ohne deine Zustimmung kann er das Haus nicht betreten.

  • Antwort von Wodie 31.10.2009

    Das sieht schlecht aus, ich würde mich schon mal nach was andrem umsehen ehe du vor vollendeten Tatsachen stehst. Ich hatte auch mal gedacht ich hätte eine sichere Wohnung auf meine altn Tage, Ich hatte bei einem sehr guten Freund und Kumpel in einer Einliegerwohnung gewohnt und wollte da auch alt werden. Aber dann kam der Hammer. Mein Vermieter bekam einen Herzinfarkt, kann nicht mehr arbeiten, bekommt keine große Rente und ruck zuck stand er vor dem Ruin und musste das Haus verkaufen da er es nicht mehr halten konnte. Zum Glück habe ich direkt 3 Häuser weiter was neues gefunden. Aber das Glück hat man ja nicht immer.

  • Antwort von albwolf 31.10.2009

    ein mündlicher vertrag ist auch gültig. allerdings wird es schwer sein, wenn du keine zeugen hast, dies vor gericht zu beweisen da steht dann aussage gegen aussage. da kann ich dir nur viel glück wünschen und hoffen, das es gut ausgeht

  • Antwort von wfwbinder 31.10.2009

    Ja, aber auf die mündlche Zusage hin, hast Du keine chance, da etwas dran zu machen.

    Gibt es die Möglichkeit, dass Du selbst kaufst?

    Ausserdem würde ich estmal abwarten, ob der neue Besitzer einziehen will, oder es nur als Anlage betrachtet.

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