Frage von HabEineFrage 13.05.2010

Zu hohe Gasrechnung

  • Hilfreichste Antwort von Zitterbacke 14.05.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn du zu niedrige Teilbeträge bzw. Abschlagszahlungen vereinbart hattest , ist eine Nachzahlung wohl berechtigt . Gerade nach dem letzten Winter . Aber nachfragen beim Versorger und evtl. vorigem Vermieter kannst du trotzdem . Gruß Z ...

  • Antwort von Snooopy155 13.05.2010
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Es ist doch nicht entscheidend, wieviel Du nachzahlen musst, sondern wie hoch die Gesamtrechnung war. Das sollte aus Deiner Abrechnung ganz klar hervorgehen. Und wenn sich Dein Mietverhältnis nur über die wintermonate erstreckt hat, dann kann solch eine hohe Nachzahlung durchaus zustandekommen, denn dieser Winter war kalt. Aber all das kannst Du aus der Endabrechnung entnehmen die Dir vorliegt. Erst wenn ein aussegewöhnlich hoher Gasverbrauch (m³) auf der Abrechnung steht, sollte man um Überprüfung der Werte nachfragen. Der Gasversorger kennt in der Regel für Deine Gaszählernummer die jährlichen Durchschnittsverbräuche.

  • Antwort von tina2804 15.05.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ein kleiner Tipp für spätere Heizperioden: Heize niemals mit nur einem Heizkörper oder drehe die Heizung tagsüber aus!

    Du verbrauchst viel mehr Heizenergie und somit auch Geld, wenn Du mit nur einem Heizkörper heizt. Dieser muss die ganze Wohnung alleine heizen und wird das nicht schaffen. Somit läuft dieser eine Heizkörper nonstop auf Hochtouren. Drehst Du die Heizung tagsüber aus, weil Du nicht zu Hause bist, kühlen die Aussenwände und Räume entsprechend aus. Es verbraucht wesentlich mehr Heizenergie, die Wände und Räume jeden Abend wieder aufzuheizen. Sinnvoller und billiger ist es, die Heizungen tagsüber etwa auf Stufe 2 einzustellen - auch wenn Du nicht da bist. So schaffst Du aber eine entsprechende "Grundwärme". Bedenke auch, dass in nicht beheizten oder nicht ausreichend beheizten Räumen sog. Kältebrücken ausgeprägter auftreten als in warmen Räumen. An den Kältebrücken kann es zu Schimmelbildung kommen. Und die sollte vermieden werden.

    Außerdem wird in nahezu allen Mietverträgen stehen, dass der Mieter mit der Mietsache pfleglich und verantwortungsvoll umgehen muss. Dazu gehört auch ein ausreichendes Beheizen der Mieträume.

  • Antwort von HeikeEwers 23.01.2011

    Hey, schaut mal hier: http://www.gasauskunft.de/html/gasanbieter-wechseln/hohe-gasrechnung.html

    Wir haben da mal eine schöne Zusammenfassung zu dem Thema "Zu hohe Gaskosten" geschrieben. Da findet Ihr auch viele nützliche Tipps und Adressen.

    Viele Grüße, Heike Ewers

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!