Zinszahlungen Einkommensteuererklärung

gefragt von Muellerin am 07.02.2010 um 8:39 Uhr

Hallo

Ich eine Frage bezüglich Zinsen bei der Einkommensteuererklärung. Ich hatte im Jahr 2007 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese muß ich nun versteuern. D.h. ich muß nun Steuern nachzahlen. Soweit o.k.. Nun habe ich festgestellt, dass das Finanzamt für das der Gewerbebetrieb zuständig ist (nicht mein Finanzamt) schon seit August 2009 von den Einkünften wusste. Nun verlangt mein Finanzamt auch Zinsen für die Zeit von August 2009 bis Januar 2010. Auf Anfrage an mein Finanzamt, schrieben die, dass bei Ihnen die Information der Einkünfte erst im Januar 2010 einging. Die haben mich auch auf den §233a hingewiesen. Da steht aber diesbezüglich nichts drinnen. Nun meine Frage: Muß ich wirklich die Zinsen von August 2009 bis Januar 2010 bezahlen? Ich denke, dass es nicht mein Problem sein kann, wenn die Finanzämter so lange brauchen um sich untereinander zu informieren!

Gruß

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 7. Februar 2010 08:56
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Doch die Festsetzung ist korrekt. Genau nach dem § 233 a AO.

Wenn ich es richtig sehe, ind die Einkünfte aus gewerbebetrieb, vom Betriebsfinanzamt, durch eine einheitliche und gesonderte Festellung des Gewinn an DEin Wohnsitz-FA gemeldet worden.

WEnn du den § 233 a AO mal liest (http://www.juraforum.de/gesetze/AO/233a/), wirst Du feststellen, dass für den Zinslauf nicht entscheidend ist wer Schuld hat, sondern einfach das entstehen der Schuld udn ein bestimmter Zeitablauf.


anonym
beantwortet von Muellerin am 7. Februar 2010 09:12
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Hall wfwbinder

Mir ist schon klar, daß ich ab 1.4.2009 Zinsen bezahlen muß. Mir geht es nur darum, daß das Finanzamt (des Gewerbebetriebes) schon seit August 2009 bescheid wußte. Dann müßte ich doch eigentlich nur Zinsen von April 2009 bis Juli 2009 bezahlen - und nicht bis Januar 2010.

Gruß

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 7. Februar 2010 15:45

Das Finanzamt des Betriebes (daher Betriebsfinanzamt) setztja Deine Steuer nciht fest, sondern Dein Wohnsitzfinanzamt.

Der Weg ist Ja:

  • Steuererklärung des Betriebes dann Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung des Gewinn- diese Geht an das Wohnsitzfinanzamt. Die setzt Dann Deine persönlcihe Steuer fest. Das ist die Festsetzung, die im 233 a gemeint ist.

Die einheitliche udn gesonderte Festellung Deines Gewinn anteils ist keine Steuerfestsetzung, sondern lediglich die Feststellung einer Besteuerungsgrundlage.



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