Zinsloses Darlehen Schenkungssteuer

3 Antworten

Hallo Forum,

ich frage nun nochmal zu diesem Thema ganz allgemein.

Wie berechnet ein Finanzamt die Höhe der Schenkung bei einem zinslosen Darlehen?

Beispiel:

Nehmen wir an, man erhält die Summe X zinslos und tilgt jeden Monat y zinslos. Aus diesen Angaben ergibt sich ja eine Restschuld pro Monat bzw. auch pro Jahr.

Nun kommt das Finanzamt und stellt fest, p% ist der Referenzzins, auf dessen Basis sich die Schenkung errechnet.

Ein Weg, die Sache auszurechnen wäre: Für jeden Monat wir die Restschuld gemäß des zinslosen Darlehen betrachtet und mit p/12 multipliziert, bzw. p% der Jahresrestschuld (um es einfacher zu machen). Dies wird für die ersten zehn Jahre aufaddiert, woraus sich die Höhe der fiktiven Schenkung ergibt. Davon wird 20.000€ Freibetrag abgezogen und mit s% Schenkungssteuer multipliziert, ergibt die Steuerhöhe. Dann macht man das Ganze für die nächsten zehn Jahre.

Fragen: 1. Geht das Finanzamt so vor? Wie finde ich das heraus? Kann ich das ohne einen Steuerberater herausfinden? 2. Werden individuelle Sondertilgungen berücksichtigt? 3. Damit individuelle Sondertilgungen berücksichtigt werden, müsste die Schenkungssteuer immer nach 10 vergangenen Jahern erhoben werden. Ist dies der Fall?

Danke für Antworten. Hat jemand einen Link zu dieser Info?

Grüße!

p.s. Dies ist eine allgemeine "technische" Frage. Bitte keine persönlichen Anspielungen.

Eine Unklarheit besteht noch:

Wie geht das Finanzamt wirklich vor, wie läuft das ab?

Der Notar meldet wohl den Vertrag an das Finanzamt. Wann werden die Steuern erhoben?

Und vor allem: Ich habe ja nicht vor, ewig abzuzahlen. Sondertilgungen sind in beliebiger Höhe möglich. Dann (bei Sondertilgungen) hätte ich ja bei Festlegung eines Zins viel weniger Zinsen gezahlt. Wird das vom FInanzamt berücksichtigt, oder stets das vertragliche Maximum angenommen?

Scherzfrage am Rande: Wenn ich nun 5.5% in der Vertrag schreibe, um jeder Unsicherheit zu entgehen. Kann ich dann meinen Vertragspartner wegen Wucherzins verklagen? Bloß verzweifelte Ironie...

5,5 % ist ja kein Wucher, sondern wäre nur erheblich höher als der Durchschnitt.

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  1. Wir kommst Du auf marktüblichen Darlehnszinssatz von 1,8 %? Immobilienkredite, 1. Bonität, grundbuchlich abgesichert kosten 2,5 %.Hat der Darlehnsnehmer 1. Bonität? Wird eine Grundschuld eingetragen?

  2. siehe oben

  3. richtig, nur der Betrag, der 20.000,- übersteigt.

  4. es ist einmal 30 %, was ebensoviel wäre wie zweimal 15 %

  5. die Gegenleistung könnte ggf. steuerpflichtig sein. Wenn ich 150.000,- Darlehn gebe udn dafür eine Wohnung mietfrei bewohne, die 500,- Euro im Monat kostet, dann ist es ja das gleiche, als würde ich 4 % Zinsen bekommen. Das Finanzamt wird (verständlich) die Ansicht vertreten, ich bekomme 6.000,- Euro Zinsen, die ich zu versteuern ahbe udn der Vermieter bekommt 6.000,- Euro Miete. Wenn das Darlehn aber für das gleiche Haus ist, kann er die Zinsen dort aber wieder abziehen. sonst nicht.

Zu 1. Habe ich gerade recherchiert, aktuelle Angebote angeschaut. Bei 10J. Zinsbindung sind es unter 2%. Bonität gut. Grundschuld wird eingetragen.

Zu 4. bei aufgehobenen Lebenspartnerschaft steht da etwas von 15%. Nun meine Frage, ob die dann zweimal anfallen, für die beiden Partner der Schenkung.

Danke für Antworten.

Sollte das Finanzamt dann also von ca. 2%, sagen wir auch 2.5%, ausgehen? Aber doch wohl nicht von den 5.5%, von welchen manchmal die Rede ist!?

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@BilboBeutlin

Die 5,5% stehen in § 6 (1) Nr. 3 EStG. Der § 6 gilt aber nur für Bilanzierer und ist hier deshalb nicht anwendbar.

Aber da es sich bei der zinslosen Vergabe von Darlehen um eine Schenkung handelt, ist hier auch noch § 12 (3) BewG zu beachten. Der dort genannte Abzinsungsfaktor von 5,5% ist anwendbar und auch bereits erfolglos durchgeklagt ( FG Münster, Urteil vom 29. 3. 2012 – 3 K 3819/10 Erb).

Was hindert euch also daran, das Darlehen im ersten Jahr (!) zinslos zu stellen und danach einen Zins von 1% zu vereinbaren?

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@BilboBeutlin

von 5,5 % hatte ich ja auch nichts geschrieben, sondern nur, dass ich 1,8 % als unrealistisch empfinde.

Zu den 5,5 % hat sich EnnoBecker schon treffend und erschöpfend geäußert.

Lebenspartner, so wie es im Schenkungssteuergesetz genannt ist, bezieht sich auf die eingetragene Lebenspartnerschaft (sogenannte Homoehe), nicht auf Paare, die unverheiratet zusammen leben.

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@EnnoBecker

Soll ich das so verstehen, dass bei dem zinslosen Darlehen durch das Finanzamt 5.5% angenommen wird und man sich dagegen nicht wehren kann, auch wenn das Blödsinn ist und man NUNR DESWEGEN über den Freibetrag kommt?

Hmmm, natürlich kann man einen Zins von 1% festlegen. Dann stellen sich zwei Fragen:

  1. Was tut dann das Finanzamt? Welcher Zins wird vom Finanzamt angenommen?

  2. Problem: Mündlich vereinbart war EIGENTLICH ein zinsloses Darlehen. Nun besteht eine Diskrepanz zwischen einem zinslosen Darlehen und 1%. Wie löst man das? Mit einem "privaten Verzichtsvertrag" (verzicht auf Zinsen)?

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@wfwbinder

Ich dachte gelesen zu haben, dass bei aufgelösten Lebenspartnerschaften 20.000€ Freibetrag und 15% gelten.

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@BilboBeutlin

Abgezinst werden nur zinslose Darlehen. Ein Darlehen mit 1% ist nicht zinslos, birgt aber die Falle, dass gleichwohl die Differenz zu 5,5% zur Abzinsung herangezogen wird.

Hab ich in der Praxis aber noch nie erlebt.

Einen Vertrag kann man auch ändern.

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@EnnoBecker

OK, das heisst also. Wenn ich einen Zins von 1% ansetze, dann kann VIELLEICHT das Finanzamt dennoch Schenkungssteuer ansetzen, und zwar gegen 5.5% rechnen. Hmmm, gut, wenn ich also zu Bank gehe, und einen Kredit für 2.0% bekomme, dann müsste ich auch Schenkungssteuer zu zahlen befürchten?

Die Sache mit dem Vertrag: Ich meinte, das Problem ist, dass man nun 1.0% Zins einführen würde, wo eigentlich unter den Partnern überhaupt kein Zinz vereinbart war. D.h. der andere Partner würde den Zins wieder zurückgeben. Aber eine Rechtssichterheit darauf bestünde natürlich nicht. Das ist eine ganz schön dumme Sache.

Irgendwie scheint es, als sei ein Privatdarlehen gar nicht machbar, wenn man damit bedroht wird, dass das Finanzamt 5.5% ansetzt.

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@BilboBeutlin
Hmmm, gut, wenn ich also zu Bank gehe, und einen Kredit für 2.0% bekomme, dann müsste ich auch Schenkungssteuer zu zahlen befürchten?

Die Bank ist üblicherweise kein naher Angehöriger.

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@BilboBeutlin

Aufgelöste Lebenspartnerschaften die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz geschlossen wurden, genannt Verpartnerung (Homoehe) Steuerklasse II des Erbschaftsteuergesetzes (wie geschiedene Eheleute). 20.000,- Freibetrag, dann 15 % bis zum Wert von 75.000,-.

Nichteheliche Gemeinschaften werden behandelt wie Fremde (es gibt ja auch keine Rechtsbeziehung), Steuerklasse III, Freibetrag 20.000,- dann 30 % (ab 13 Mio. 50 %).

Hier noch ein Artikel, in dem auch die von EnnoBecker zitierte Entscheidung enthalten ist.

http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2012/12/05/schenkungsteuerpflicht-bei-zinslosen-darlehen-2/

Noch ein Tipp am Rande:

Du diskutierst hier seit Tagen dieses Thema. Am Anfang durfte es nur eine Absicherung sein, die nicht weh tut. Inzwischen sind wir bei der am Anfang vorgeschlagenen grundbuchlichen Absicherung. Nun geht es um die Frage, ob der Zinsverzicht als Schenkung zu versteuern ist udn in welcher Höhe.

So ein Vorteil hat den Vorteil sich Tipps holen zu können, einfach von Leuten, die gerne mal helfen.

Aber um ein komplexes Thema zu einer für alle Seiten zufriedenstellenden Lösung zu bringen, muss man den Fall mit allen Hintergründen kennen.

Dazu gehören hier z. B.:

sind die Häuser selbstgenutzt, oder (teil-)vermietet?

Gibt es neben der Trauscheinphobie auch sachliche Gründe gegen eine Ehe (finanzielle, familiäre usw)?

Gibt es Erben die abzusichern sind, oder ausgeschlossen werden sollen?

An wen würden die 100.000,- fallen, wenn einer von beiden verstirbt?

usw. usw.

Nur mit allen Informationen, kann man eine gute Lösung finden.

Mit Deinem Sachverhalt kann man nämlich z. B. keinen Lösungsvorschlag erarbeiten, an den Ihr eventuell nie denken würdet, der aber das Problem löst.

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@wfwbinder

Hallo,

das verstehe ich schon. Aber die Realität zeigt mir gerade, dass ich auch mit Hilfe eines Notars nicht so leicht zu einer guten Lösung komme. Denn nun erst, nachdem der Vertrag fast fertig ist, erfahre ich, dass es dieses steuerliche Problem gibt. Und dieses ergibt sich nicht mal aus rechtlich nachvollziehbaren Gründen. NUR weil das Finanzamt 5,5% ansetzt, komme ich in dieses Problem. Das ist total verrückt.

Ich erwarte ja übrigens hier nicht die Lösung zu einem gesamt Vertrag, sondern diskutiere nur gezielt einzelne Punkte durch, völlig ohne Rechtssicherheit. Und die Antworten, die ich nun zu dieser Frage bekommen habe, sind ja SEHR SEHR ERLEUCHTEND. Da können weitere Leser ja mal sehen, dass ein Privatdarlehen total rechtssicher ohne Gefahr von Schenkungssteuer kaum möglich ist. Gerade teilte mit mein Notar mit, dass es sein kann, dass ich einen relativ hohen Zinssatz reinschreiben lassen müsste, damit er den Vertrag nicht dem Finanzamt melden müsste. Ein Steuerberater meinte wiederum, man solle 1% reinschreiben, das sollte klappen. Das ist doch alles verrückt!

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@BilboBeutlin
Ein Steuerberater meinte wiederum, man solle 1% reinschreiben, das sollte klappen.

Ich hab nicht gesagt, dass es klappen sollte, sondern dass damit auch die Gefahr einer Abzinsung besteht - nur dass ich das noch nicht erlebt habe.

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@EnnoBecker

Ich meinte einen Steuerberater, den ich telefonisch konsultiert habe.

Aber, Herr Becker, kann ich das so verstehen, dass Sie schon einige Fälle hatten, und 1% hat stets "geklappt".

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@BilboBeutlin

den ich telefonisch konsultiert habe.

Der hat wahrscheinlich nur an die Einkommensteuer gedacht (siehe meine Einlassung zu § 6 weiter oben). Telefonisch ist immer etwas problematisch, weil man meistens aus einem Denprozess heruasgerissen wird und über etwas ganz anderes etwas aussagen soll.

Ich habe hier noch nie Probleme in Sachen Schenkungsteur bei Darlehen gehabt. Das muss aber nichts heißen.

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@EnnoBecker

Haben Sie eigentlich schon mal den Fall gehabt, dass jemand 5,5% (nach)zahlen musste.

Ich finde, dass die Sache dann auch total unklar wird. Setzt das Finanzamt rückwirkend 5,5% an, so ist die Frage auf wieviele Jahre? Auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit? Oder auf die Laufzeit, die sich aus der monatl. Tilgung ergibt, was gegenüber der vetraglich festgelegte Laufzeit in meinem Fall eine Verdopplung bedeuten würde. Man käme dann auf über 20 J. und wäre dann bei einem Freibetrag von 60000€.

Ich habe nun das Problem, dass ich schlicht nicht weiß, was am Besten zu tun ist. Niemand gibt in dieser Sache eine Garantie ab. Ich meine auch nicht dieses Forum hier, sondern die konsultierten Notare, Steuerberater etc.

Was setze ich nun um Vertrag an? Möglichkeiten: 1. Zinslos --> es drohen 5.5%, wobei ich die Rechenmodalitäten nicht kenne (s.o.) 2. 1% --> es drohen evtl. dennoch die 5.5% und ausserdem müsste ich plötzlich Zinsen zahlen, was ja gar nicht gewollt war. 3. 3% --> ...? 4. 5.5% --> Lächerlich!

Das gibt es doch nicht, dass es dafür keine streng kalkulierbare Lösung gibt. Schließlich mache ich ja nichts unrechtes, sondern erhalte ein zinsloses Darlehen, für das ich nach aktueller Marktlage gar nicht über den Freibetrag komme.

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@BilboBeutlin
Setzt das Finanzamt rückwirkend 5,5% an, so ist die Frage auf wieviele Jahre? Auf die vertraglich vereinbarte Laufzeit?

Nein, das Darlehen wird abgezinst.

Niemand gibt in dieser Sache eine Garantie ab. Ich meine auch nicht dieses Forum hier, sondern die konsultierten Notare, Steuerberater etc.

Das ist das Wundervolle bei Rechtsthemen: Man kann sich in vielen Fällen nach gar nichts richten.

Also, hier würde ich einen Steuerberater (nicht Notar) aufsuchen. Der weiß dann zwar auch nichts Genaues, aber wenigstens haftet er für Schäden, die einer falschen Beratung entspringen.

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@EnnoBecker

Echt? Der haftet vollumfänglich? Oder weist er mich dann auf die Unsicherheit seiner Aussage hin und haftet daher nicht?

Ist eigentlich die Revision schon durch? Ist es:

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 27.11.2013, II R 25/12 ??


Da steht:

Von diesem Verständnis des § 15 Abs. 1 BewG geht auch der im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der anderen Länder ergangene Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 20. Januar 2000 S 3104/06 (Deutsches Steuerrecht 2000, 204) aus. Nach diesem Erlass kommt es für die Frage, wie der Nutzungsvorteil eines unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Darlehens zu bewerten ist, darauf an, ob der marktübliche Zinssatz für ein derartiges Darlehen unter 5,5 % liegt. Weise ein Steuerpflichtiger nach, dass der marktübliche Zinssatz für eine gleichartige Kapitalanlage unter dem gesetzlich festgelegten Zinssatz von 5,5 % liege, könne für die Bewertung des Nutzungsvorteils von dem nachgewiesenen Zinssatz ausgegangen werden. 25

b) Das Feststehen eines anderen Werts kann demgemäß nicht damit begründet werden, dass L oder die Klägerin bei einer verzinslichen Anlage des Darlehensbetrags bei einem Kreditinstitut zu marktüblichen Bedingungen lediglich eine niedrigere Rendite als 5,5 % im Jahr hätten erzielen können. Vielmehr kommt es darauf an, ob der marktübliche Zinssatz für die Aufnahme eines Darlehens über … EUR im Mai 2002 durch die Klägerin zu abgesehen von der Zinslosigkeit vergleichbaren Bedingungen, also insbesondere ohne die Vereinbarung von Sicherheiten, niedriger als 5,5 % gewesen wäre. Dass dies der Fall gewesen wäre, hat weder das FG festgestellt noch bringt das die Klägerin vor.


Das hört sich so an, als gebe es gute Chancen, dass man zu einer anderen Festsetzung als 5,5% kommt!?

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@BilboBeutlin

Echt? Der haftet vollumfänglich?

Für Schäden aus einer falschen Beratung. Er haftet nicht für Rechtsänderungen oder abweichende Rechtsauffassungen des Finanzamts.

Von diesem Verständnis des § 15 Abs. 1 BewG

Das ist das Problem. Wir sind nicht im § 15, sondern im § 12 BewG.

Deshalb habe ich mir das Urteil mal angesehen. Dort heißt es:


In der zinslosen Gewährung eines Darlehens liegt bei Fehlen einer sonstigen Gegenleistung eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG . Gegenstand der Zuwendung ist der kapitalisierte Nutzungsvorteil und nicht der Teilbetrag des Kapitals, dessen Zuwendung nicht durch die gemäß § 12 Abs. 3 oder Abs. 1 BewG abgezinste Rückzahlungspflicht ausgeglichen wird.


Das bedeutet, dass der BFH den Gegenstand der Schenkung umdefiniert hat und damit ist das tatsächlich dein Treffer!

Gut recherchiert! Glückwunsch.

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@EnnoBecker

Ähhh, Treffer, Glück gehabt?

Also, so ganz verstehe ich den Inhalt nicht. Oberflächlich ja, aber so richtig plastisch kann ich mir das nicht vorstellen. Vielleicht schreibt noch jemand etwas dazu. Scheint ja eine interessante Gegebenheit zu sein.

Was genau würde das für meinen Fall bedeuten?

Und warum finde ich sonst im Internet nichts dazu, dass sich da soetwas wesentliches geändert hat?

Vielen Dank!

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@BilboBeutlin

Also, so ganz verstehe ich den Inhalt nicht.

Also ich weiß ja nicht, was du für einen Beruf hast, vielleicht Gemüsehändler. Ich werde im Leben nie die Logistik verstehen, die ein Gemüsehändler benötigt, um von früh bis spät frisches Gemüse anbieten zu können. Dazu bin ich zu doof. Deshalb arbeite ich lieber in meinem Beruf als als Gemüsehändler, denn da würde ich total versagen.

Oder bist zu Hebezeugführer? Da kann ich mithalten, denn ich habe aus NVA-Zeiten einen Hebezeugführerpass. Aber das ist nun auch schon ein Vierteljahrhundert her, und der Chef einer Baustelle sollte mich besser nicht auf einen Kran setzen.

Du verstehst?

Und warum finde ich sonst im Internet nichts dazu, dass sich da soetwas wesentliches geändert hat?

Da hat sich nichts Wesentliches geändert. Es ist nur ein Thema, das selten jemand anfasst, siehe dein Telefonsteuerberater.

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@EnnoBecker

Lieber Herr Becker,

ich bin Akademiker. Was Sie da schreiben ist etwas herablassend und persönlich. Ich bin Ihnen gegenüber nicht persönlich geworden.

Ich habe eine Rückfrage gestellt, weil ich den "Knackpunkt" Ihrer Feststellung nicht AUF ANHIEB und nicht mit SICHERHEIT verstanden habe (auch weil mir die Gesetze nicht vorliegen, bzw. ich in der Minute auch keine Zeit hatte, zu recherchieren) . Wenn Sie dazu nichts mehr schreiben wollen, dann setzen Sie dies um, aber beleidigen mich bitte nicht. Ich finde es schade und bedenklich, dass diese Form des von mir gehandhabten UNDERSTATEMENTS bei manchen Zeitgenossen gleich als Blödheit rüberkommt. Also gut, dann tun wir also besser als seien wir furchtbar schlau!?

Ich habe nun auch noch Kommentare zu diesem Urteil gelesen. Aus diesen Kommentaren geht relativ deutlich hervor, dass die Finanzämter nun angehalten sind, die "aktuellen" Zinssätze zu berücksichtigen, natürlich unter Berücksichtigung der genauen Nebenbedingungen wie z.B. Sicherheiten etc.

http://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2014/05/09/schenkungsteuer-bei-unverzinslichem-darlehen-an-nichtehelichen-lebensgefahrten/

Für mich liest sich das nun so, als wäre es doch möglich, dass ich die Sache zinslos über die Bühne bringen kann, denn selbst bei angenommenen Zinsen von max. 2.5% (sehr hoch) komme ich "kaum" über den Freibetrag. Nun besteht lediglich das Problem, einen Steuerberater zu finden, der mich entsprechend berät und mir dafür eine Garantie gibt (so habe ich Sie oben verstanden). All diejenigen, die sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen wollen, werden wohl eher dazu raten, irgendeinen Alibi-Zins anzugeben, OBWOHL nach der genannten Revision das wohl gar nicht nötig ist. Wie finde ich also einen wirklich kompetenten Steuerberater, der mit dem aktuellsten Sachstand in dieser Sache wirklich vertraut ist?

Danke aber für die bisherige Mühe!

Grüße!

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@BilboBeutlin
ich bin Akademiker.

Das ist keine Empfehlung.

Was Sie da schreiben ist etwas herablassend

Zum Beispiel deswegen. Wenn ich nicht verstanden werde, ist das eine Sache. Ich verstehe auch vieles nicht. Für mich ist das aber kein Anlass, jemanden anzugreifen.

Ich kann hier nur vermuten, dass meine Berufsbeispiele (Gemüsehändler, Hebezeugführer) dich in deinem "Status" beleidigt haben. Das tut mir leid.

Ich habe Hochachtung vor diesen Leuten, die ihren Job machen.

Weil ich das nicht könnte.

Zur Sache aber:

Aus diesen Kommentaren geht relativ deutlich hervor, dass die Finanzämter nun angehalten sind, die "aktuellen" Zinssätze zu berücksichtigen,

Richtig. Der Punkt sollte aber bereits geklärt sein.

Wie finde ich also einen wirklich kompetenten Steuerberater, der mit dem aktuellsten Sachstand in dieser Sache wirklich vertraut ist?

Jeder Steuerberater, der nicht gerade dieses Thema als Geschäftsmodell hat, muss und wird sich einarbeiten, um eine gerichtsfeste Beratungsleistung abliefern zu können. Aber wenn ein Steuerberater das Mandat annimmt, dann muss er seinen Job auch erfüllen.

Und genau DAS kannst du in diesem Forum, wo alle freiwillig schreiben, nicht verlangen.

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@EnnoBecker

Das ist keine Empfehlung.

Dass das eine sein könnte, diesen Zusammenhang habe ich nicht hergestellt. Ich glaube, Sie schrieben "Ich weiß ja nicht, was Du beruflich machst..." oder ähnlich. Dies motivierte mich zu meiner Umschreibung.

Ich kann hier nur vermuten, dass meine Berufsbeispiele (Gemüsehändler, Hebezeugführer) dich in deinem "Status" beleidigt haben. Das tut mir leid.

Diese Vermutung ist falsch. Aber es wurden komische unverständliche Andeutung gemacht und plötzlich ging es um irgendwelche Berufe und als Abschluss, ob ich diese Andeutungen nun verstanden habe. Nein, ich bin sehr selbstkritisch und sage nicht voreilig, dass ich etwas verstanden habe. Ergo: Ich habe also diese Andeutungen nicht verstanden, aber sie klangen nicht sehr wohlwollend und schmeichelhaft.

etc etc

Ich habe keine Lust auf dieses ganze persönliche und habe auch nicht angefangen zu hinterfragen, wer denn die Menschen sind, die hier antworten.


Zum Thema:

Richtig. Der Punkt sollte aber bereits geklärt sein.

Bevor ich dieses Gerichtsurteil gefunden habe, schien mir der Punkt nicht geklärt. Es schien mir, als müsste ich damit rechnen, dieses zinslose Darlehen würde mit 5,5% gegengerechnet. Vielleicht hatte ich auch nur wieder etwas falsch verstanden. Nun erscheint die Sache in neuem Lichte, aber keineswegs sicher.

Mir würde es genügen, wenn man annehmen könnte, dass beim Angebot einer Grundschuld im ersten Rang und einer Summe, die lediglich ca. 50% des Immobilienwertes ausmacht und einer Zinsfestschreibung von 15Jahren, dass dafür ein Finanzamt statt der marktüblichen 2,3% (wegen 15J.) maximal 3,0% ansetzt. Dann wäre die ganze Sache schon ok.

Würde mir also ein Steuerberater soetwas "garantieren"...?

Was ich mich noch frage: Angenommen, man nimmt als Vergleich ein Annuitätendarlehen, welches 15J. läuft. Dann fällt im Vergleich zu einem zinslosen Kredit gleicher Laufzeit eine gewisse Zinslast in den ersten 10J. an und danach noch eine verbleibende Zinslast für die zweiten 10J. Dies lässt sich ja genau ausrechnen. Kann man irgendwie davon ausgehen, dass das Finanzamt das auch "so" rechnet? Kann man das in Erfahrung bringen?

Und genau DAS kannst du in diesem Forum, wo alle freiwillig schreiben, nicht verlangen.

Ich verlange ja nichts. Ich höre nur vermeindlich richtungsweisendes heraus, was mit Unsicherheiten behaftet ist. Selbstverständlich würde ich mich dann noch an eine Fachperson wenden. Ich habe nur gelernt, dass es besser ist, sich vorher umzuhören, bevor man sich in die Hände einer solchen Fachperson begibt und blind vertraut. Das ist wie mit Autowerkstätten oder beim Häuslebauen.

Jedenfalls, Danke Herr Becker!

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@BilboBeutlin

Was soll ich denn jetzt dazu sagen?

Das Leben ist nun mal so, wie es ist. Ich vertraue mich tagtäglich Leuten an, die weniger gebildet sind als ich, die aber besser U-Bahnen fahren können. Oder Bus.

Und die Kontrolettis verdienen sicherlich in einem halben Jahr soviel wie ich in einer Woche.

Und? Ich kann dennoch die Arbeit der anderen wertschätzen und muss jiemanden runtermachen.

Denn ohne die Leute ginge es nicht.

Ich bin dann mal raus aus der Debatte, denn zum Politiker eigne ich mich nicht. Ich mache nur die Dinge, von denen ich weiß, dass ich sie verstehe.

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@EnnoBecker
Und? Ich kann dennoch die Arbeit der anderen wertschätzen und muss jiemanden runtermachen. Denn ohne die Leute ginge es nicht.

Da bin ich ja beruhigt. Aber ich glaube auch nicht, dass Sie oder ich diesbezüglich zuvor das Gegenteil behauptet hätten.

Schade, dass man nichts mehr zum Thema schreibt...

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