Zinsloses Darlehen - stimmt es, dass ersparte Zinsen als Schenkung gelten?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dieser freundliche Steuerberater sagt "ja" zu Deiner Frage:

http://schollmaier.de/presseartikel/Zinsloser%20Kredit%20kostet%20Schenkungsteuer%2018.08.2011.pdf

Allerdings befinden wir uns einerseits in einem Zinstief und andererseits gibt es Freibeträge.Wenn Du Dich zum Beispiel von einer Deiner vielen Millionen für ein Jahr tennst und den üblichen Tagegeldzins von 1% zugrunde legst, kommt man gerade mal auf 10.000 Eur ersparte Zinsen. Der Freibetrag bei der Schenkungsteuer liegt schon in der niedrigsten Stufe doppelt so hoch.

Na, der Kollege trägt etwas dick auf. Die 5,5% beispielsweise nimmt ihm jeder Finanzrihter auseinander, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Auf die Steuerzahlen komme ich auch nicht und überhaupt denke ich, wenn ich ein wenig stöbere, kann ich einen entgegengesetzt lautenden Artikel in der Lamperheimer Bäckerblume veröffentlichen.

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Müsste sich der Darlehensnehmer die ersparten Zinsen als Schenkung anrechnen lassen und ggf. Schenkungssteuer entrichten

Sofern die ersparten Zinsen über seinem individuellen Freibetrag, mind. 20.000 EUR lägen, schon :-(

Freigiebige Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG stellen grds. steuerpflichtige Schenkung dar - so die ständige Rspr. des BFH.

Begründet wird dies mit dem vom Darlehensgeber unentgeltlich gewährten Recht, das als Darlehen überlassene Kapital zu nutzen, welches der Darlehensgeber ansonsten selbst ertragbringend einsetzen könne (vgl. BFH-Beschluss vom 20. 9. 2010 – II B 7/10, BFH/NV 2010 S. 2280; Urteil vom 29. 6. 2005 – II R 52/03, BStBl. II 2005 S. 800 = DB 2005 S. 2280; vom 17. 4. 1991 – II R 119/88, BStBl. II 1991 S. 585 = DB 1991 S. 1709.

G imager761