Zimmer storniert und trotzdem den vollen Preis bezahlen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast Du Deinen Arbeitgeber über die Hotelreservierung informiert, als er die den Nachtdienst angehängt hat? Wenn ja, übernimmt er die Kosten.

Wenn nein, überweise dem Hotel ein Drittel der Zimmerkosten, maximal 50 EUR und lass es darauf ankommen. 

Der Pächter meines Hotels pflegt dann sofort einen Anwalt mit der Klageerhebung zu beauftragen. Bisher immer mit Erfolg.

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@Privatier59

Meines Wissen muss man bei einer Zivilklage den eigenen Anwalt selbst bezahlen. Lohnt das für so einen albernen Betrag. Zumal dem Hotel keine Leistung erbracht hat und das Zimmer leicht anderweitig hätte vermietet werden können. 

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Was hat der Arbeitgeber mit der Stornierung am Hut? Wenn kein Urlaub beantragt wurde und dieser Nachtdienst in die arbeitsvertraglich geregelte Arbeitszeit fällt, dann muss sich höchstens der Arbeitnehmer absichern, dass er auch wirklich frei hat.

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Ich reise viel in der Gegend rum und nach meiner Wahrnehmung ist der Normalfall, dass man das Hotelzimmer am Anreisetag bis 18.00 Uhr kostenlos stornieren kann. Da sich meine Reisepläne häufiger spontan ändern, wäre eine andere Regelung für mich auch ein Ausschlußkriterium. Dass ich dafür keine Schnäppchenpreise kiege, die ich wohlmöglich noch im Voraus zahlen muss, nehme ich in Kauf.

Aber zu dieser Regelung sind die Hotels nicht verpflichtet, sie dürfen auch höhere Stornogebühren nehmen. 100% finde ich aber schon ziemlich frech, ich fürchte aber, dass Du das unter Lehrgeld verbuchen musst. Nächstesmal nachfragen oder mal auf der Internetseite des Hotels die AGB einsehen.

Stornierung ist nie kostenfrei. Das was man verlangen kann ist allenfalls, konkret ersparte Aufwendungen des Hoteliers abgezogen zu bekommen. Das werden aber nicht mehr wie 5-10% des Zimmerpreises sein können.

Pv59 hat recht, 

Evtl. gestaffelte Stornogebühren gibt es nur im Reiserecht, nicht bei Hotelbuchungen. Es sei denn die AGB des Hotels geben es her.

Ersparte Aufwendungen wie etwa Mahlzeiten, können letztlich prozentual in Abzug gebracht werden.( AGB ) 

Vielen Dank für eure Hilfe!

Habe nun mein Zimmer verschieben lassen. Jetzt verlangt der Hotelier, dass ich das Zimmer im Vorraus schon bezahle, was am Anfang nicht der Fall war. Bin ich dazu verpflichtet?

Ja . Wenn du dort wohnen willst , und er mit dir schon unterschiedliche Erfahrungen gemacht hat !

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