Zersprungene Scheibe in der Duschkabine - wer muss das zahlen?

3 Antworten

Wundersame Dinge geschehen in Deiner Wohnung. Wenn Du dem Vermieter diese Story glaubhaft machen kannst, dann muß er zahlen. Wenn der Vermieter aber nicht an Wunder glaubt hast Du ein Problem.

Diese "wundersame" Dinge geschehen allerdings öfters als man denkt.

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Hier auch noch ein kleiner Tipp: es ist gegen die Regel, mehmals die gleiche Frage zu beantworten. Bei Nachträgen demnächst bitte auf Antwort kommentieren klicken ;.-))

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@Primus

Danke, war mir neu, dachte nicht daran den eigenen Beitrag zu kommentieren und editieren ging nicht mehr. Werde dran denken

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Dazu müsste man etwas mehr wissen.

Wie lange ist die Scheibe schon drin. bzw. wann und durch wen wurde sie eingebaut? Wurde kurz vorher die Dusche benutzt? Wurde die Scheibe korrekt eingebaut?

Es muss durchaus kein Wunder sein, denn bei falschem Einbau können sich durchaus Spannungsrisse ergeben. Das kann auch passieren wenn der Untergrund (Duchwanne, etc.) falsch montiert ist und sich z.Bsp. setzt. Das kann dann aber nur ein Gutachter klären. Der kann auch feststellen ob es ein Spannungsriss ist oder durch eine Beschädigung (Stoß, Schlag) verursacht wurde.

Je nach Einbaudatum könnt der Vermieter die Handwerker noch in die Pflicht nehmen.

MfG