Zahnzusatzversicherung. Muss der Kostenvoranschlag abgenickt werden?
Ich habe eine Zahnzusatzversicherung und lasse gerade 2 Kronen einbauen. Der Zahnarzt hat einen Kostenvoranschlag gemacht, ca. 1600 Euro. Muss ich diesen Kostenvoranschlag erst von meiner privaten Versicherung abnicken lassen, bevor die zahlen, oder kann ich alles machen lassen und später nur die Rechnung vorlegen?
2 Antworten
Mir erscheint es ratsam vorab abzuklären, ob die Behandlung tatsächlich im vollen Umfang getragen wird. Schau doch auch einmal in deine Police, welche Leistungen genau abgedeckt werden. Ein Anruf bei der Hotline der Zusatzversicherung kann weiter erhellend sein ;)
Es muss immer erst von der Versicherung abgesegnet werden, da die Ärtze auch verschieden abrechnen. Manches kann nicht in deiner Versicherung enthalten sein und du mußt die restlichen Kosten selber tragen. Dies auch immer schriftlich machen.Kostenvoranschlag einreichen und um Kostenübernahme bitten.