zahlung beim gerichtsvollzieher

2 Antworten

Klar bekommen Gerichtsvollzieher ihre Aufträge und Weisungen vom Gläubiger. Aber sie haben sehr viel eigenen Spielraum, der ihnen gesetzlich eingeräumt ist, und sie sind nach meiner Auffassung immer auch die Freunde des Schuldners. Sie stehen verlässlich auf ihrer Seite. Wenn es also tatsächlich so gewesen ist, mag es vielleicht doch andere Gründe geben. Ich rate daher, mit dem Gerichtsvollzieher nochmals eine Ratenzahlung zu vereinbaren, und zwar bei der EDV, zu der auf jeden Fall hinzugehenen ist, ansonsten ein Haftbefehl droht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man nicht auch mit diesem Gerichtsvollzieher sprechen kann, wenn man selbst seine Zusagen einhält.

Die Ratenzahlung beim GV ist reiner Good Will von dem, ncihts anderes. Durch die nciht gezahlte Rate hast Du ihn enttäuscht.

Den Antrag auf Abgabe des EV kommt vom Gläubiger, den konnte er nur solange zurückhalten, wei er regelmäßig Geld geschickt hat.

Es ist sein Risiko.