Willison am 21.04.2009 um 19:18 Uhr
Oder tritt sie auch ein, wenn der Betreffende arbeitsunfähig wird und deshalb den Kredit nicht mehr bedienen kann?
Wenn du einen Kreditantrag stellst, sollte der bankberater mit dir darüber sprechen, welche Variante (s. Bizil) du haben möchtest. Mit ist natürlich wesentlich teurer. Wenn einer dieser Versicherungsgründe eintritt, zahlt die Versicherung.
In den Kreditvertrag schauen, da ist beschrieben wann und wie die Restschuldversicherung in Kraft tritt! Da es von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich ist!
Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten z.B. bei Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Tod, oder auch alles Zusammen. Steht im jeweiligen Vertrag bzw. nach entsprechender Vereinbahrung.
So ist es, aber bestimmte Krankheiten sind nicht versicherbar (z. B. chronische Erkrankungen)!