Zahlt die private Haftpflicht?

2 Antworten

Eine Haftpflichtversicherung erstattet Schäden, die durch "leichte" Fahrlässigkeit entstanden sind. Das Vergessen der Gasleitung sollte dabei nicht unbedingt als grobe Fahrlässigkeit gelten, aber sehr wohl diese Aspekte:


- Hat jeder, der den Bagger benutzt hat, auch einen Baggerführerschein?


- War es im Mietvertrag des Baggers überhaupt erlaubt, den Bagger jemand anderen benutzen zu lassen?


- Muss am Ende der Baggerfahrer selbst für den Schaden haften und hat grob fahrlässig gehandelt, weil er sich bei dir über Leitungen im Boden statt beim städtischen Bauamt informiert hat?


Wie dem auch sei. Es muss zunächst der enstandene Schaden an die Versicherung gemeldet werden. Dann zahlt sie entweder anstandslos oder lehnt das aus von der Versicherung genannten Gründen ab. Erst dann macht es Sinn, sich damit wirklich zu beschäftigen, ob die Versicherung vielleicht doch zahlen müsste. Dann gibt es professionelle Sachverständige, an die man sich wenden kann und das dann mit dem Ombudsmann der Versicherung klären.


Zum ersten ist eine Privat-Haftpflicht Versicherung immer auf die versicherten Personen bezogen. Also der Baggerfahrer hat keinen Versicherungsschutz durch den Bauherren, also den Auftraggeber der Erdarbeiten. Die Versicherung des Baggerfahrers wird eine Regulierung auch ablehnen, da ja die Arbeiten als unentgeldliche Freundschafts/Nachbarschafts-Hilfe durchgeführt wurden. Dafür braucht der Baggerfahrer auch nicht haften.

Also bleibt alles beim Haus-und Grundstücksbesitzer hängen. Der kann dann alles zahlen. Eine Versicherung wird wohl für laienhafte durchgeführte Arbeiten nicht haften.

"Die Nachfrage nach vorhandenen Versorgungsleitungen habe ich verneint"

Das ist das einzige was bleibt, wenn dies in Schriftform vorliegt. Eine einfache Auskunft egal wo, ist sicherlich unverbindlich.