Zahlt die Hausratversicherung Schaden an untergestellten Möbeln?

1 Antwort

es gilt der Grundsatz, daß für Schäden die durch oder während einer Nachbarschaftshilfe, Freunschaftsgeste u.ä.(zBspl. Umzughilfe,Renovierungshilfe)entstehen, der Helfende nicht in Regress genommen werden kann.Wenn Du die Möbel aus Freundschaft aufgenommen hast brauchst Du nicht dafür in Haftung gehen - Du hast den Schaden nicht verursacht.Also auch keine Haftpflicht. Wenn dann über die Hausrat-V. Eine andere Frage ist welche moralische/zwischenmenschliche Schuldgefühle Du hast.