Zählt geschenkte Wohnung zum Schonvermögen ??

1 Antwort

Man sollte das Vertragswerk der Schenkung kennen, um eine fundierte Antwort zu geben. Ebenfalls sollte man wissen, ob bei der Schenkung auch ein Teilungsvertrag für das Anwesen durchgeführt wurde.

Existiert ein Teilungsvertrag, dann kann ja zuerst der verbleibene Hausteil verkauft werden und davon über die nächsten Jahre die Pflegekosten bestritten werden. Möglicherweise ist dann die 10-Jahresfrist der Schenkung abgelaufen.

Gibt es keine Teilungserklärung, weil keine abgeschlossenen Wohneinheiten gebildet werden konnten, dann wird es darauf hinauslaufen, dass ihr bis zur Höhe des Schenkungswertes zur Zahlung herangezogen werden könnt. Ein Verkauf Eurer Wohneinheit kann nicht verlangt werden.

Zudem kann ja der Sohn auch im Rahmen seiner Unterhaltspflicht zur Zuzahlung herangezogen werden.

Daher ist es ratsam sich vorab über die Möglichkeiten beim Sozialamt zu informieren um dann gegebenenfalls einen Anwalt zur Rate zu ziehen.