Zählt geschenkte Wohnung zum Schonvermögen ??
Meine Frage ist die meine Mutter kommt in ein Pflegeheim, sie hat eine sehr niedrige Rente (ca. 600 Euro), sie ist geschieden. Zu meiner Schwester besteht kein Kontakt seit über 20 Jahren. Nun hat meine Mutter uns vor knapp 5 Jahren in Ihrem Haus ein Stockwerk geschenkt (wurde auch notariell überschrieben), wir haben dieses um-und ausgebaut. Ich kenne die 10-Jahres-Schenkungsfrist. Meine Frage ist nun die, wir haben in den Um-und Anbau knapp 150.000 Euro investiert. Wenn wir Sozialhilfe für meine Mutter beantragen würde ja zunächst Ihr Bankkonto leer gemacht. Dann die Frage würde unser Haus auch verkauft werden oder fällt unsere Wohnung unter das Schonvermögen. Ich wohne da mit meiner Frau zusammen auf ca. 100 qm. Wenn das Haus verkauft werden müsste, bekämen wir dann unseren investierten Betrag wieder ?? Vielen Dank für Eure Antwort
1 Antwort
Man sollte das Vertragswerk der Schenkung kennen, um eine fundierte Antwort zu geben. Ebenfalls sollte man wissen, ob bei der Schenkung auch ein Teilungsvertrag für das Anwesen durchgeführt wurde.
Existiert ein Teilungsvertrag, dann kann ja zuerst der verbleibene Hausteil verkauft werden und davon über die nächsten Jahre die Pflegekosten bestritten werden. Möglicherweise ist dann die 10-Jahresfrist der Schenkung abgelaufen.
Gibt es keine Teilungserklärung, weil keine abgeschlossenen Wohneinheiten gebildet werden konnten, dann wird es darauf hinauslaufen, dass ihr bis zur Höhe des Schenkungswertes zur Zahlung herangezogen werden könnt. Ein Verkauf Eurer Wohneinheit kann nicht verlangt werden.
Zudem kann ja der Sohn auch im Rahmen seiner Unterhaltspflicht zur Zuzahlung herangezogen werden.
Daher ist es ratsam sich vorab über die Möglichkeiten beim Sozialamt zu informieren um dann gegebenenfalls einen Anwalt zur Rate zu ziehen.