Zählt eine Aufwandsentschädigung zum zu versteuernden Einkommen?

2 Antworten

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Hier kommt es darauf an, was genau du mit Aufwandsentschädigung meinst. Einerseits gibt es eine Steuerbefreiung § 3 Nr. 12 (beispielsweise für die Zensusbeauftragen gilt das). Andererseits könnten bestimmte Gelder steuerpflichtig nach § 22 Nr. 3 sein.
 
Allerdings steht der "Aufwandsentschädigung" ja ein Aufwand in derselben Höhe gegenüber, die als Werbungskosten abzugsfähig wären, so dass es nicht zu einer Besteuerung kommt.
 
Entsteht dennoch ein Überschuss, greiden aber noch bestimmte Freibeträge (256 Euro nach § 22 Nr. 3, 410 Euro nach § 46(3)).

Mach es nicht komplizierter als es ist jegliche Einkünfte die im dierekten Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes stehen unterliegen der Besteuerung hierzu gehören Naturleistungen; gelldwerte Vergünstgungen und insbesonders Aufwandsentschädigungen.

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Eigentlich zählt eine Aufwandsentschädigung nicht als Lohn, weil du damit keinen Gewinn machst, sondern nur dafür entschädigt wirst, was du ausgegeben hast.

Wie kommst du auf "Lohn"?

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