Frage von Muhakel 06.10.2011

Zählt die bei einem Ehrenamt erhaltene Aufwandsentschädigung als Nebenverdienst zum Arbeitlosengeld?

  • Antwort von Rentenfrau 08.10.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Bei Ausübung eines Ehrenamts bekommt man eine Aufwandsentschädigung, die steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Beim Arbeitslosengeld I dürfte dieses Einkommen nicht angerechnet werden. Solltest Du allerdings keinen Anspruch bei der Arbeitsagentur haben und Hartz IV beziehen müssen (bei finanzieller Hilfebedürftigkeit) wäre die Anrechnung strenger.

  • Antwort von TopJob 06.10.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Also meines Wissens nach wird die Aufwandsentschädigung nicht auf das ALG I angerechnet. Die Frage ist nur, ob du vorher gearbeitet hast und daher überhaupt einen ALG I Anspruch hast. Ansonsten kannst du doch so viel verdienen wie du möchtest. Es sei dann natürlich, du würdest in ALG II fallen.

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