Zählen Mitgliedereinlagen der Volksbanken zum Eigenkapital?

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Die eingesammelten Einlagen für Genossenschaftsbankanteile bringen Dividenden und keine "Zinsen". Diese Genossenschaftsanteile sind (eine unternehmerische Beteiligung wie Aktien einer Bank-AG) nicht durch die Einlagensicherung geschützt.

Die zusätzliche Haftsumme für jeden Geschäftsanteil wird in der Satzung der Genossenschaft festgelegt, dadurch kann es zu einer begrenzten Nachschusspflicht kommen. In der Satzung wird auch die Anteilsgröße und die max. Anteilszahl pro Mitglied festgelegt. Dadurch kommt es zu keinen großen Beträgen hinsichtlich Beteiligung (meistens max. < € 1.000/Mitglied) plus Haftung.

Hinsichtlich der Bewertung nach Basel III könnte ich mir vorstellen, dass nur die tatsächlich eingezahlten Genossenschaftsanteile als EK gewertet werden, weil die darüberhinaus gehenden Haftsummen als Eventualforderungen mit Unsicherheit behaftet sind ("Kann der Genosse dann überhaupt zahlen?").