Wovon wird die Kirchensteuer berechnet? Muss ich dies zahlen wenn ich wieder eintrete?Bin EU-Rentner

2 Antworten

Die Kirchensteuer berechnet sich als Prozentsatz von der gezahlten Einkommensteuer (8-9%, je nach Bundesland). Auch auf die Abgeltungssteuer wird der Kirchensteuersatz erhoben. Kirchensteuer ist also dann zu bezahlen,

  • wenn die Renten so hoch sind, dass Einkommensteuer gezahlt werden muss
  • wenn die Zinsertraege ueber dem Freibetrag liegen, so dass Abgeltungssteuer bezahlt werden muss.

Wenn Du Einkommensteuer zahlen musst, was bei den geschilderten Renten sehr wahrscheinlich ist, wird auch Kirchensteuer berechnet werden.