Wovon hängt der Unterhalt für Kinder und Exfrau ab?

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Es gibt dafür (für die Kinder) die "Düsseldorfer Tabelle"

Es kommt auf das Einkommen udn den bisherigen Lebensstandard an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Jeder Unterhaltsanspruch (egal ob für Kind oder Ehegatte) hat zwei Voraussetzungen: auf der einen Seite die Anspruchsberechtigung bzw. Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers und auf der anderen Seite die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners. Bei Vorliegen dieser beiden Voraussetzungen wird bei einem Kind der Unterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle abgelesen und bestimmt sich der Ehegattenunterhalt nach dem ehelichen Lebensverhältnissen und richtet sich dann der Bedarf nach dem sogenannten Halbteilungsgrundsatz.