Wollen bald die Wohnung im ersten Stock vermieten, wie messe ich Strom/Wasserkosten?

4 Antworten

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Antworten und Ideen gibt es ja schon genug.

Aber der Trend geht wirklich zur unmittelbaren Verbrauchserfassung und dafür mußt Du erstmal etwas Geld in die Hand nehmen: nämlich den Status des Hauses erfassen, um festzustellen, wie überhaupt die Strom- und Wasserleitungen (nicht auch noch Heizungsleitungen?) verlaufen und miteinander verbunden sind. Beim Stromstatus würde ich übrigens gleich den eCheck mitmachen lassen, um die Elektrik überprüfen zu lassen.

Danach erst kann überlegt werden, wie sie gfls. getrennt oder umgelegt werden können, um wohnungsbezogene Zähler einzubauen und was das kosten würde. Interessant ist bei Unterzählern auch die Antwort auf die Frage nach der mietrechtlichen Zulässigkeit dieser Technik (Thema Zähler-Eichung und deren Kosten).

Die einfache (manchmal ungerechte) qm-Lösung nach § 556a BGB oder nach Verbrauch darf bei jeder Betriebskostenart einzeln entschieden werden. Übrigens auch bei den Heizkosten, weil Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung oder Zweifamilienhäuser von der grundsätzlichen Verbrauchsorientierung gemäß Heizkostenverordnung (die gilt vorrangig gegenüber dem Mietvertrag) ausgenommen sind.

Beim Strom bräuchte man eigentlich ca. 6 Unterzähler: EG, DG, Heizungsstrom und allgem. Hausstrom, sowie Mieterkeller (weil dort oft noch eine Gefrierkiste steht) und Mieterwasch- und -trockenmaschine. Aber durch Änderung der Leitungsverlegung kann man natürlich hierbei auch die Zählerzahl reduzieren. Den Hausstromverbrauch (meistens nur Treppenhaus und Außenlicht) würde ich vom Elektriker schätzen lassen und z. B. allenfalls als Pauschale erfassen.

Beim Wasser (und Schmutzwasser) könnte man durchaus nach Personenzahl (wobei üblicherweise Besucher bis max. 6 Wochen nicht mitgezählt werden) verteilen, da Du im gleichen Haus wohnst und die Personenzahl einigermaßen gut kontrollieren kannst. Aber unterschiedliche Bade- und Wäschegewohnheiten können hier den Hausfrieden auch arg strapazieren (Stichwort: wöchentliche Trikotwäsche der Fussballmannschaft). Für Gartenwasser könnte man einen offiziellen Zähler des Wasserlieferanten einbauen, weil das die Einbeziehung dieser Wassermenge für die Abwasserkosten vermeidet.

Es gibt also genügend Gelegenheiten Unterzähler einzubauen. Je nach Friedlichkeit und mietrechtliche Kenntnisse kann es zu mehr oder weniger Problemen - auch bei der Betriebskostenabrechnung - kommen.

Der Mietvertrag wird generell noch zu diskutieren sein. Du brauchst ein Muster auf letztem mietrechtlichen Stand. Die kostenlosen Internetverträge sind es meistens nicht!

Aber stets hast Du die Notbremse nach § 573a BGB, solange Du Dein EFH oder ZFH selbstbewohnst und eine Wohnung vermietest.

Das Gesetz sieht als Normalfall die Abrechnung nach Wohnflächenanteilen vor.

www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html

Allerdings stockt mir der Atem, wenn ihr den in der Wohnung verbrauchten Strom auch so abrechnen wollt. Ich garantiere, dass das Quell ständigen Ärgernisses werden wird und zwar gegenseitig. Ich würde mir da lieber mal das Angebot eines Elektrikers zur Trennung der Leitungen und Anlage eines eigenen Elektrozählers für die künftige Mietwohnung einholen.

Ich kann dir nur raten, verbrauchsabhängige Kosten (Strom, Heizung, Wasser) per Zähler zu erfassen und demnach abzurechnen.

Nur die anderen Betriebskosten (Steuern, Versicherungen, Müll, Kabel-TV,...) berechnet man anteilig der Wohnfläche oder nach Personenzahl.

Beides ist auch so gesetzlich geregelt: § 556a (1) BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html

Andernfalls birgt das ein erhebliches Konfliktpotential, wenn man gegeseitig argwöhnt, man zahle übermäßiges Duschen und Wäschewaschen, überheizte Räume oder Nutzung von stromfressenden Trocknern, Gamer-PC oder Plasma-TV für den jeweils anderen mit :-O

An den Heizungsstrang zur OG-Wohnung kann man ein Wärmemengenmessgerät installieren lassen (Foto), Allgemeinstrom (Keller- und Treppenhauslicht) mit einem Zwischenzähler vor seinem Stromzähler getrennt erfassen und hälftig umlegen und für die vermietete Wohnung alle Stromkreise (einschl. Kellersteckdose, WaMa und Trockneranschluß im Waschkeller) auf einen eigenen Stromzähler legen, den der Mieter wie den Verbrauch selbst (bei einem Konkurrenzunternehmen) anmeldet und bezahlt.

Sofern du dich für eine Miete statt Kauf der Meßeinrichtungen entscheidest, wären die Gerätekosten einschl. Wartung, Eichung und Austausch auf Kosten des Mieters vorzunehmen :-)

Andernfalls wäre höchsten eine Bruttowarmmiete (all inclusive) zielführend, die du so kalkulierst, wie es auch einem erwartbaren verschwenderischerem Verbrauch noch einträglich wäre, du also nicht bei den Verbrauchskosten zuzahlst.

Last but not least: Was dem Mieter der Mieterschutzbund, ist dem Vermieter seine Interessenvertretung, etwa Haus & Grund.

Rechtsichichere, aktulle Gesetzgebung berücksichtigende Mietverträge (Renovierungs- und Kleinreparaturklausel), vereinbarte statt durchzusetzende Mieterhöhungen (über Staffel- oder Indesxmietvereinbarung), günstige Gruppenversicherung zu Grundeigentümer- und Gebäudeversicherung und eine Rechtsberatung bei Streitfällen sind IMHO unverzichtbar wie bezahlbar, wenn man als Vermieter Neuling ist.

Viel Erfolg :-)

G imager761

Wärmengenmessgerät - (wohnung, Mieter, Nebenkostenabrechnung)

Hallo, aus meiner Sicht wäre noch wichtig, im Mietvertrag darauf hinzuweisen, wie die Strom- und Wasserkosten aufgeteilt werden. Sofern es sich um ein 2-Familienhaus handelt- wonach es hier ausschaut- kann man die Kosten mittels Zähler verbrauchsabhängig ermitteln, was für den Bewohner des über dem EG liegenden 2-Parteienhauses einen kleinen Vorteil darstellt, da die sogenannten Leitungsverluste bei Warmwasser nicht zu seinen Lasten gehen, und durch eine darunter liegende beheizte Wohnung auch im 1.OG geringere Heizkosten anfallen. (Um solche Leitungsverluste auszugleichen, sieht der Gesetzgeber in der Heizkostenverordnung bei der Berechnung der Heizkosten vor, dass ein Teil der Heizkosten über die Wohnfläche, nicht über den Verbrauch umgelegt werden)