Wohnungsverwalter will Geld für die Aufstellung der Handwerkerrechnungen

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Ein Wohnungsverwalter darf von den Eigentümern ein Entgelt verlangen, wenn er die Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen ausstellt. Diese Leistung gehört nicht zu seinen Pflichten im Rahmen der Jahresabrechnung.

Die Wohnungseigentümer haben die Wahl: Entweder sie verzichten auf die Bescheinigung – und damit auf eine Steuererstattung oder sie zahlen die Gebühr. Ein Betrag von 25 Euro ist dafür angemessen (Urteil des LG Düsseldorf vom 8.2.2008, Az. 19 T 489/07 und Beschluss des LG Bremen vom 19.5.2008, Az. 4 T 438/07).

Da bist Du also mit Deinen 15 € noch gut dabei, wie Du siehst. Für 15 € hilft Dir Dein Verwalter, insges. einen Max.-Betrag v. 1.200 € steuerlich geltend zu machen. Find ich mehr als fair und rechtens.

Du als WEer siehst natürlich nur die Bescheinigung - ist doch ein Klacks, die mal eben per Knopfdruck auszudrucken.

Erstmal mußte sich jeder Verwalter in die Vorgaben der Haushaltsnahen Dienstleistungen einarbeiten. Hat ja auch sonst nix zu tun.

Anpassung der Verwaltungssoftware.

Der Verwalter aber muß: Sämtl. Handwerker u. Dienstleister (schriftlich) auffordern, ihre Rechnungen getrennt nach Material u. Lohn auszustellen (Pauschalabzüge werden näml. nicht mehr anerkannt), Rechnungsanschrift hat auf WEG zu lauten und holt schriftl. Zusicherungsabgaben ein.

Falsch ausgestellte Rechnungen werden zurückgesandt verbunden mit der Aufforderung um korrekte Ausstellung.

Es müssen neue, zusätzliche Konten angelegt werden (Lohn u. Material), bedeutet, zusätzlicher erhöhter Buchungsaufwand.

und und und

dazu noch das Risiko, sich möglicherweise bei fehlerhafter Ausstellung in den Schadenersatz zu begeben.

Jetzt, da Du einen ungefähren Einblick hast - zahlst Du lieber 15 €, möchtest Du lieber alles alleine machen oder auf Deine Steuerrückerstattung verzichten?

Aus der Betriebskostenabrechnung gehen die genauen Einzelleistungen der Firmen nicht hervor (also getrennte Material- und Personalkosten). Man kann sich aber die Kopien der Rechnungen vom Verwalter geben lassen, die auch in Rechnung gestellt werden können. Unser Verwalter sagt, dass diese Bescheinigungen nur für die Eigentümer gelten, die auch selbst in der betreffenden Wohnung leben. Er wollte das als Beschlussfassung durchsetzen. Wurde aber abgelehnt, weil derzeit keiner diese Bescheinigung braucht. Ich frage mich, warum darüber ein Beschluss vorliegen muss. Mehraufwand steht eh im Verwaltervertrag. Letztlich kann auch dein Steuerberater die Einzelleistungen errechnen. Die meisten haben aber keine Lust dazu und wählen den Weg über den Verwalter. (O-Ton unser Verwalter).

Hallo, Grundsätzlich kann der HV diese neuen Gebühren nur dann verlangen, wenn diese in neuen Verwalterverträgen ab 2009 als Sonderleistung ausgewiesen sind. Bei Verträgen davor waren solche Gebühren nicht vorgesehen, also Grundlage der Verträge prüfen. Durch die Änderungen im WEG seit 1.7.2007 kommen auf die Hausverwaltungen vermehrt Zusatzarbeiten zu die natürlich auch zusätzlich bezahlt werden sollen. Verträge prüfen und mit dem Verw. verhandeln, falls solche Gebühren in Altverträgen nicht gesondert aufgeführt sind. Im Zweifelsfalle gibt es genügend HVW die hier recht großzügig sind und bei neuen Verträgen sind solche Kosten meist in der Verw.Geb. enthalten.