Wohnungsbrand ohne Haftpflichtversicherung: zahlt Besitzer aus eigener Tasche?

2 Antworten

Die Haftpflicht zahlt da soweso nur, wenn man den Schaden in einer fremden Wohnung verursacht, ncith in der eigenen.

In der eigenen die Hausratversicherung, soweit die nciht wegen grober Fahrlässigkeit ablehnt.

Bitte nicht zwei Dinge vermischen: Die Haftpflicht zahlt für Schäden, die Du ANDEREN zufügst, nicht Dir selbst. Deine Wohnungseinrichtung gehört Dir, Schäden durch Brand an anderen Wohnungen oder dem Gebäude sind Schäden an anderen. Selbst wenn die Gebäudeversicherung des Eigentümers zahlt wird sie Nachforschungen anstellen und Dich ggf. über die Haftpflicht in Regreß nehmen. Eine Hausratversicherung zahlt für Schäden an Deinen Sachen durch bestimmte Ereignisse. Diese müssen nicht zwangsweise in Deiner Wohnung passiert sein. Jetzt wirf bitte einen Blick in Deine Bedingungen, was da a) als Brand verstanden wird (Bügeleisen ?) und b) was da bei grober Fahrlässigkeit steht, denn das Ausschalten eines Bügeleisens darf einem erwachsenen und konzentrierten Menschen zugemutet werden.