Wohnung noch während der Kündigungsfrist verlassen, Vermieter will zur Renovierung rein?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er soll Dir bitte genau sagen wann er rein will um sich die Wohnung anzuschauen und von wann bis wann die Handwerker das Bad renovieren. Für die Zeit, in welcher das Bad nicht genutzt werden kann, kannst Du (von mir grob geschätzt) 50% der Miete einbehalten.

Ohne Deine Einverständnis darf er NICHT die Wohnung betreten, höchstens im Notfall (Brand, Rohrbruch) oder mit gerichtlicher Verfügung. Für alles andere braucht er gute Gründen und einen Termin (Wohnungsabnahme, Besichtigung, Reparaturen, Sanierungen).

Bitte Ihn bzw. biete Ihm an die Wohnungsabnahme und -übergabe VOR Beginn der Arbeiten zu machen und schlage dazu einige dir passende Termine vor...

TIPP: Bitte den Zustand VOR der Renovierung inkl. Zählerstände gut dokumentieren mit Fotos und Zeugen - sicher ist sicher.

pelikan888  18.12.2012, 15:00

Super Antwort. Solange Sie zahlen, ist es Ihre Wohnung. Wenn er nichts erläßt, würde ich ihm draußen stehen lassen bis zum letzten Miettag !

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LittleArrow  18.12.2012, 22:00

In der Frage steht ja bereits: "steht die Wohnung jetzt zwei Monate leer" und "Vermieter will jetzt aber in die Wohnung, um Bad und Küche zu sanieren.". Da gibt es keine Mietminderung wegen nicht nutzbarem Bad. Nein, es gibt gar keine Miete, wenn der Vermieter die Wohnung jetzt übernehmen will. Schluss mit Miete und Schluss mit Nebenkosten (ich suche noch die zutreffende Rechtsprechung!). Mancher Vermieter träumt in solcher Situation von "doppelten Mieteinnahmen". Auch die sind gestrichen.

Guter Hinweis auf die Zählerstände, die Dokumentation und - zur Ergänzung - noch Kontaktaufnahme zu anderen bekannten Mietern des Hauses, um den "Baubeginn" und damit das Mietzahlungsende festzustellen.

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Hallo, wenn der Vermieter sich stur stellt, kannst Du es ihm gleich tun. Deinen Vorschlag hätte er mit ein wenig guten Willen annehmen können. Damit wäre euch beiden geholfen ! Momentan ist es deine Wohnung und er muss halt warten bis die Wohnung frei wird, basta ! Ohne deine Zustimmung darf er die Wohnung nicht (außer Feuer oder Wasserschaden) eigenmächtig betreten. Meiner Meinung nach ist das Gesetz auf Deiner Seite. K.

Hat der Vermieter etwa einen Schlüssel zur Wohnung? Wenn ja, woher hat er den? Wenn Du die Wohnung schon zurück gegeben hast, dann darf der Vermieter die Wohnung selbstredend betreten. Was er nicht darf, ist trotz der Ausführung von Sanierungen die Miete von Dir kassieren. Das brauchst Du Dir nicht bieten zu lassen.

Wenn Du die Wohnung noch nicht an den Vermieter zurück gegeben hast, dann bist Du weiterhin der einzig berechtigte Gewahrsamsinhaber. Dann würde sich der Vermieter in der Tat wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen, wenn er mit einem Nachschlüssel unbefugt in die Wohnung eindringt.