Wohnsitz USA, Ferienwohnung in Deutschland
Hallo,
Ich bin Schweizer und wohne seit 10 Jahren in den USA. Da ich ab und zu geschaeftlich in Leipzig/Berlin bin, habe ich mir in Leipzig eine Wohnung gemietet, sodass ich nicht jedesmal ein Hotel mieten muss. Pro Jahr bin ich ca. 60 Tage dort.
Der Vermieter hat nun eine Meldebestaetigung verlangt, also habe ich mich beim Meldeamt angemeldet. Mein Lebensmittelpunkt ist aber ganz klar nicht in Deutschland, aber trotzdem hat die Beamtin die Wohnung als Hauptwohnung (in Deutschland) eingetragen, was mich steuertechnisch beunruhigt. Was genau soll ich tun, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden? Ich bin dadurch doch jetzt nicht in Deutschland steuerpflichtig!?
LG, Frank
1 Antwort
Leipzig gehört zu sachsen und die Meldepflicht sieht dort vor, dass man sich innerhalb von 2 Wochen bei Bezug/Auszug aus einer Wohnung beim Einwohnermeldeamt zu melden hat. Deine Aufenthalte werden kürzer sein - daraus läßt sich ableiten, dass Du Dich nicht anmelden mußt.
Wenn Dein Vermieter auf einer Anmeldung besteht - melde Dich halt ordnungsgemäß an und genauso ordnungsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt wieder ab. Die Abmeldung mußt Du ja nicht dem Vermieter vorlegen.
Anders ist der Sachverhalt mit der Zweitwohnungssteuer - hier könnte unter Umständen die Stadt Leipzig an Dich herantreten, denn Deine Hauptwohnung wird diese Wohnung in Leipzig ja niemals werden.
Die Aspekte zur Steuerplicht in Deutschland hat ja Enno Becker schon hinreichend beantwortet.
Du hälst Dich ja niemals länger als zwei Wochen in Deutschland auf und damit sagt das Melderecht in Sachsen, dass Du Dich nicht anmelden mußt, denn Dir ist ein Zeitraum von 2 Wochen bis zur Anmeldung/Abmeldung eingeräumt.
Noch ist mir kein Gesetz bekannt, das die Meldung beim Anmieten einer Wohnung verpflichtet - die Meldepflicht besteht nur wenn man sich dort aufhält. Und hier hat jedes Bundesland seine eigenen Fristen innerhalb welcher man sich dann anmelden muß.
Einfachstes Beispiel - Eltern (im Ausland wohnend) mieten eine Wohnung in Deutschland für ihren studiernden Sprößling an, dann ist auch nur dieser hier meldepflichtig.
Danke fuer Deine Antwort.
Ja, ich dachte auch, dass ich mich Mitte Januar wieder abmelde, da ich ab dann fuer mindestens 8 Monate in Amerika sein werde, und der naechste Besuch in Leipzig erst wieder im Herbst ansteht.
Die Frage ist, was besser ist: Einfach angemeldet bleiben, wie Enno geraten hat, oder wieder abmelden. Muss ich mich im letzteren Fall dann wieder anmelden im Herbst? Und verpflichtet das Mieten einer Wohnung in DE nicht automatisch zur Meldung?
Bin echt verwirrt und paranoid wegen dieser Angelegenheit...