Wohnmobil als Betriebsvermögen?

1 Antwort

Wenn die Nutzung genau so erfolgt, wie Du es beschreiben hast, besteht weder gegen die Aufnahme ins Betriebsvermögen, noch gegen die Rücklage nach § 7 g EStG bedenken.

Wegen der Unterscheidung zwischen betrieblichen und privaten Fahrten, sollte ein Fahrtenbuch geführt werden.