Wohngeld nachträglich zurückzahlen?

1 Antwort

Du hast zu der Zeit Wohngeld bezogen, in der Dein Monatseinkommen unter der Bemessungsgrenze lag. Aus diesem Grund brauchst Du auch nichts zurück zahlen.

Dass Du dem Amt Deine neuen Einkommensverhältnisse mitteilen musst, weißt Du ja.