Wohngeld nachträglich zurückzahlen?
Wenn man Wohngeld bekommen hat die ersten 4 Monate eines Jahres und dann z.B. zum 01.05. anfängt Vollzeit zu arbeiten für ein einigermaßen gutes Gehalt, muss man dann evtl. das Wohngeld der ersten 4 Monate zurückzahlen? Das man ab Mai dann keines mehr bekommt, ist klar, aber darf man das der ersten 4 Monate behalten?
1 Antwort
Du hast zu der Zeit Wohngeld bezogen, in der Dein Monatseinkommen unter der Bemessungsgrenze lag. Aus diesem Grund brauchst Du auch nichts zurück zahlen.
Dass Du dem Amt Deine neuen Einkommensverhältnisse mitteilen musst, weißt Du ja.