Wohn-Riester. Ist jede Wohnung förderfähig?

gefragt von HerrBeckerle am 06.02.2010 um 13:10 Uhr

Welche Wohnungen sind förderfähig, worauf muss ich achten? Baujahr? Saniert?

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anonym
beantwortet von broker am 6. Februar 2010 13:16
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Die Wohnung oder das Haus, das mit einer Eigenheimrente finanziert werden soll, muss daher Voraussetzungen erfüllen. Die Immobilie muss vom Sparer selbst genutzt werden und in Deutschland liegen. Sie muss außerdem seinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt bilden. Alle Voraussetzungen müssen dauerhaft erfüllt werden, damit die Förderfähigkeit erhalten bleibt. Ferienwohnungen oder Wohnungen im Ausland genügen diesen Kriterien nicht. Auch die Modernisierung einer vorhandenen Wohnung kann nicht über die Eigenheimrente finanziert werden. Zudem gilt grundsätzlich, dass die Wohnung erst nach Abschluss des Eigenheimrenten-Vertrages erworben werden darf. Nur bei einer Entschuldung zum Auszahlungsbeginn mit vorhandenem Riester-Vermögen spielt der Zeitpunkt des Wohnungskaufs keine Rolle.


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anonym
beantwortet von Awando am 6. Februar 2010 13:25
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Eine innerdeutsche, selbst genutzte, Hauptwohnung ist förderfähig.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 21. Februar 2010 08:33
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Nein nur eigengenutzte in Deutschland


anonym
beantwortet von Honey am 6. Februar 2010 18:13
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Riester Förderung jetzt auch für Haus und Wohnung Baufinanzierung: Fast jeder siebte Deutsche spart bereits in einen Riester-Vertrag - und es werden immer mehr. Was viele noch nicht wissen: "Riestern" kommt ab sofort auch dem eigenen Haus oder der Wohnung zugute. Möglich macht dies das neue so genannte Eigenheimrentengesetz ("Wohn-Riester "). Eine Familie mit zwei Kindern kann so pro Jahr für ihre Immobilie bis zu 908 Euro staatlichen Zuschuss erhalten und 4.200 Euro von der Steuer absetzen. Förderung jetzt auch für Eigenheim und Eigentumswohnung Riester-Berechtigte können das angesparte Vermögen ihres Vertrags schon während der Laufzeit oder danach für ein selbstgenutztes Haus oder eine Eigentumswohnung nutzen. "Während der Einzahlungsphase, das heißt, der Phase vor der Rente, können sie das bereits vorhandene Guthaben für den Bau oder Erwerb einer Immobilie einsetzen", sagt Jürgen F. Kelber, Geschäftsführer der auf Wohnungsprivatisierung spezialisierten Alt & Kelber Immobiliengruppe in Heilbronn. "Beiträge und die jährlichen Förderungen, die man danach sonst weiter in seinen Riester-Vertrag einzahlen würde, kann man stattdessen für die Abzahlung des Immobilien-Darlehens nutzen." Während der Auszahlungsphase, wenn der Riester-Vertrag endet, kann das Guthaben zur Entschuldung des eigenen Hauses oder der Eigentumswohnung oder für den Kauf eines Genossenschaftsanteils verwendet werden.

http://www.hausbautipps24.de/finanzierung/finanzierung-global/riester-forderung-jetzt-auch-fur-haus-und-wohnung.html


anonym
beantwortet von MadRampage am 6. Februar 2010 13:16
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Meines Wissens ist nur ausschlaggebend, das die Wohnung selbt genutzt wird und auch zur Altersvorsoge eingesetzt werden soll, also weder Verkauf oder Vermietung der Wohnung geplant ist.



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