Frage von Merkela 30.03.2011

Woher kommen die 1% (geldwerter Vorteil) bei der Besteuerung eines Dienstwagens?

  • Hilfreichste Antwort von hypothekenteam 30.03.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wir leben in Deutschland und da gibt es für sowas Gesetze. Für die 1%-Regelung hat man sich den schönen Namen: "Gesetz zur Eindämmung der missbräuchlichen Steuergestaltungen" vom 28.04.2006 ausgedacht. :)


    Die sog. 1%-Regelung, die eine pauschale Ermittlungsmethode für private Kfz erlaubte, ist nurmehr dann anwendbar, wenn die betriebliche Nutzung des Kfz mehr als 50% beträgt. Als betriebliche Fahrten zählen –nach den aktuellen Vorgaben des BMF- all diejenigen, die betrieblich veranlasst sind, die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb bestehen. Hierher gehören z.B.: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder Familienheimfahrten, aber auch die Überlassung des Kfz zur privaten Nutzung an einen Arbeitnehmer. Der Steuerpflichtige hat den Umfang der betrieblichen Nutzung darzulegen und glaubhaft zu machen. Die Führung eines Fahrtenbuches ist aber nicht notwendig, denn Formvorgaben enthält das Gesetz nicht. So genügen Einträge in Terminkalendern, die Abrechnung gefahrener Kilometer gegenüber den Auftraggebern, Reisekostenaufstellungen sowie andere Abrechnungsunterlagen zur Glaubhaftmachung. Nur wenn solche Unterlagen nicht vorhanden sind, kann durch ein Fahrtenbuch über den Zeitraum von ca. drei Monaten die überwiegend betriebliche Nutzung glaubhaft gemacht werden. Ein Nachweis ist entbehrlich, wenn sich bereits aus Art und Umfang der Tätigkeit des Steuerpflichtigen ergibt, dass das Kfz zu über 50% betrieblich genutzt wird, z.B. bei berufsbedingt typischer Reisetätigkeit, Taxiunternehmen, Handelsvertreter, aber auch bei den von Ihnen angesprochenen Handwerkern der Bau- und Baunebengewerbe. Eine Nachweispflicht entfällt aber auch dann, wenn die Fahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Familienheimfahrten mehr als 50% der Jahreskilometer des Kfz ausmacht. Die Regelung gilt erstmals für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 beginnen.

  • Antwort von Wassertuermchen 30.03.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Naja, Zufall nicht, aber beliebig doch. Wurde halt so festgelegt. Zu finden im Einkommensteuergesetzt: (§ 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG)

  • Antwort von RolandS9 04.01.2012

    Ursprünglich wohl 8 Jahre x 12 Monate = 96 Monate - gerundet = 100 Nutzungsmonate - entspricht 1% im Monat. Mehr als 1% wie schon oft diskutiert würde bedeuten, daß über 8 Jahr hinaus abgeschrieben wird! Und schon 8 Jahr sind heute unrealistisch!

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