Woher kommen die 1% (geldwerter Vorteil) bei der Besteuerung eines Dienstwagens?
ich hatte heute eine Diskussion mit einem Bekannten wg. der 1%-Regelung bei der Besteuerung als geldwerten Vorteil bei Dienstwagen.
Woher kommt diese Zahl? Ist das reiner Zufall oder gibt es eine plausible Erklärung dazu. Rechnet man das ganz auf ein Jahr hoch, so kann manvon 12% ausgehen, die der Mitarbeiter versteuern muss.
Kennt jemand hier eine Erklärung?
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Wir leben in Deutschland und da gibt es für sowas Gesetze. Für die 1%-Regelung hat man sich den schönen Namen: "Gesetz zur Eindämmung der missbräuchlichen Steuergestaltungen" vom 28.04.2006 ausgedacht. :)
Die sog. 1%-Regelung, die eine pauschale Ermittlungsmethode für private Kfz erlaubte, ist nurmehr dann anwendbar, wenn die betriebliche Nutzung des Kfz mehr als 50% beträgt. Als betriebliche Fahrten zählen –nach den aktuellen Vorgaben des BMF- all diejenigen, die betrieblich veranlasst sind, die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb bestehen. Hierher gehören z.B.: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder Familienheimfahrten, aber auch die Überlassung des Kfz zur privaten Nutzung an einen Arbeitnehmer. Der Steuerpflichtige hat den Umfang der betrieblichen Nutzung darzulegen und glaubhaft zu machen. Die Führung eines Fahrtenbuches ist aber nicht notwendig, denn Formvorgaben enthält das Gesetz nicht. So genügen Einträge in Terminkalendern, die Abrechnung gefahrener Kilometer gegenüber den Auftraggebern, Reisekostenaufstellungen sowie andere Abrechnungsunterlagen zur Glaubhaftmachung. Nur wenn solche Unterlagen nicht vorhanden sind, kann durch ein Fahrtenbuch über den Zeitraum von ca. drei Monaten die überwiegend betriebliche Nutzung glaubhaft gemacht werden. Ein Nachweis ist entbehrlich, wenn sich bereits aus Art und Umfang der Tätigkeit des Steuerpflichtigen ergibt, dass das Kfz zu über 50% betrieblich genutzt wird, z.B. bei berufsbedingt typischer Reisetätigkeit, Taxiunternehmen, Handelsvertreter, aber auch bei den von Ihnen angesprochenen Handwerkern der Bau- und Baunebengewerbe. Eine Nachweispflicht entfällt aber auch dann, wenn die Fahrt zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Familienheimfahrten mehr als 50% der Jahreskilometer des Kfz ausmacht. Die Regelung gilt erstmals für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 beginnen.
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Naja, Zufall nicht, aber beliebig doch. Wurde halt so festgelegt. Zu finden im Einkommensteuergesetzt: (§ 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG)
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Antwort von RolandS9 04.01.2012
Ursprünglich wohl 8 Jahre x 12 Monate = 96 Monate - gerundet = 100 Nutzungsmonate - entspricht 1% im Monat. Mehr als 1% wie schon oft diskutiert würde bedeuten, daß über 8 Jahr hinaus abgeschrieben wird! Und schon 8 Jahr sind heute unrealistisch!
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Die Ein-Prozent-Regelung gibt es schon wesentlich länger als seit 2006. Das Ursprungjahr kenne ich allerdings auch nicht.
Richtig. In dem obigen Gesetz wurden die Regeln aber neu festgelegt.
Perfekte Antwort!