Wo und wie kann ich ein Sperrkonto einrichten lassen, um dann die Ablösung einer Grundschuld hinzubekommen, wenn ich danach eine andere Immobielie kaufe?

1 Antwort

Rosa:

Es geht um einen Pfandobjekt-Austausch.

Das belastete Grundstück wird veräussert. Es ist vertragsgemäß lastenfrei zu stellen. Der Betrag in Höhe der bestehenden Bankforderung wird aus dem Kaufpreis bei der Bank (Grundpfandrechtsgläubigerin) auf Sperrkonto solange geparkt, bis ein  geeignetes, inländisches, werthaltiges  (Austausch-) Objekt als Sicherheit zur Verfügung steht und dort die Grundschuld rangrichtig im Grundbuch eingetragen ist.

Die Bank erteilt also die Löschungsbewilligung und statt der dinglichen gilt vorübergehend das Sperrkonto als Sicherheit.

Zu deiner Frage: Die Bank bestimmt die Vorgehensweise.