Wo trage ich bei der einkommensteuererklärung meine Schichtzulagen (für Wochenend-/Nachtarbeit) ein?

1 Antwort

Du kannst Sie nicht geltend machen, sondern diese Zuschläge sind ggf. steuerfrei, was schon in der Lohnabrechnung erfolgt ist.

Die steuerfreien Einnahmen stehen in der Lohnsteuerbescheinigung des AG, werden aber nicht in die Erklärung übertragen. Sie unterliegen ja nicht der Steuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986