Wo muss ich meine Haushaltshilfe anmelden?

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400-Euro-Jobs muß man bei der Knappschaft anmelden (auch Minijobzentrale genannt), ich denke das geht sogar online, die Links hast Du ja schon bekommen. Hier habe ich noch etwas über die Beiträge der Privathaushalte gefunden: Der Minijobber übernimmt diese haushaltsnahen Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder ausführen. Der Arbeitgeber zahlt geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs. Die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung belaufen sich auf jeweils 5 Prozent. Hinzu kommen Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit um Mutterschaft in Höhe von 0,74 Prozent, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 1,6 Prozent, gegebenenfalls noch eine einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. Die Abgaben werden im Haushaltsscheckverfahren per Einzugsermächtigung vom Konto des Arbeitgebers von der Minijob-Zentrale eingezogen. Der Einzug erfolgt halbjährlich für die Monate Januar bis Juni am 15. Juli des laufenden Kalenderjahres und für die Monate Juli bis Dezember am 15. Januar des Folgejahres. Quelle: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_1C69CD4DA550DB2486D59CA22F4FC9B7/nsc_true/DE/3__Privathaushalte/NavNode.html?__nnn=true