Frage von calimero11 28.07.2011

Wo liegt die steuerfreie Verdiensthöchstgrenze für Studenten?

  • Antwort von Niklaus 28.07.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Der Freibetrag in der Einkommensteuer wird zur Sicherung des Existenzminimums erhoben. Niedrige Einkommen werden somit nicht zusätzlich von der Einkommensteuer belastet. Im Jahr 2002 lag der Grundfreibetrag bei 7.235,- Euro und im Jahr 2010 bei 8.004,- Euro.

  • Antwort von GeorgeAvard 28.07.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die 8004 Euro sind die Verdienshöchstgrenze wenn noch ein Kindergeldanspruch besteht. Generell besteht laut des Steuervereinfachungsgesetzes keine Pflicht zu Steuerabgaben wenn man maximal 10 200 Euro verdient. Bei Ehepaaren sind es entsprechend 19400 Euro. Dieses Gesetz wird dieses Jahr noch umgesetzt werden.

  • Antwort von qtbasket 28.07.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Mit 8004 € meinst du wohl das Kindergeld.

    Und zur Stuer gibt es Rechner im netz:

    http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/einkommensteuer-rechner.htm

  • Antwort von gandalf94305 28.07.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Es gibt einen Freibetrag für die Besteuerung, d.h. einen Betrag unter dem keine Besteuerung stattfindet.

    Dieser Betrag ist jedoch ein Nettobetrag, d.h. ergibt sich aus Deinem Brutto nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und sonstigen absetzbaren Positionen. Daher liegt der effektive Bruttobetrag der Einkünfte, die keiner Besteuerung unterliegen würden, deutlich höher - wie hoch, hängt von Deinen absetzbaren Positionen ab.

  • Antwort von studiNfree 28.07.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    die Frage kann interpretiert werden, worauf du genau abzielst....

    Steuerlich werden Studenten nicht anders behandelt als andere.

    Es kann auch noch mehr sein, wenn du berufsbezogene Ausgaben steuerlich geltend machen kannst.

    Es gibt auch Pauschalen, die vom Brutto abgezogen werden.

    Auswirkungen haben die Einkünfte auf Kindergeld, teils auf Versicherungen - auch auf die Krankenversicherung.

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