Wo kann ich Steuerberatungskosten, die nachträglich für einen im Vorjahr erloschenen Gewerbebetrieb anfielen in der EkSt-Erkl. über Elster Online angeben?

1 Antwort

Normalerweise nirgends, denn die Kosten müssen ja bereits in der Aufgabebilanz enthalten gewesen sein, zumindest als Rückstellung.

Da es aber in der Eigenart von Rückstellung liegt, einen Schätzwert zu bilden, der dann von den tatsächlich anfallenden Kosten abweicht, ist die Differenz - also eben diese Abweichung - genau da einzutragen wo früher die Einkünfte eingetragen wurden.

Das wäre hier die Anlage G.