Wo in der Steuererklärung -kosten für die berufsausbildung bei der Beibehaltung der Vollzeitjob?
Guten Tag! Mein Man arbeitet vollzeit und gleichzetigt macht die Ausbildung. Die Kosten für die Fahrt, Lehrnmaterial sind als Werbungkosten oder als Sonderausgaben einzustufen? wie berechnen sich in dem Fall die Fahrkosten? Wo in der Steuererklärung sind sie genau einzugeben? Danke im Voraus.
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Hat Dein Mann schon eine Ausbildung?
Wenn es eine zweite Ausbildung ist, dann sind die Kosten als vorweggenomme Werbungskosten für den neuen Beruf einzustufen udn sind somit voll abzugsfähig.
Die Fahrtkosten zu Ausbildungsveranstaltungen sind wie Dienstreisen mit 30 Ct. pro gefahrenem Kilometer anzusetzen. Natürlich auch die Fahliteratur, schreibmaterial usw.
Die Auskünfte könnten noch präziser sein, wenn der Sachverhalt klarer wäre (ausgeübter Beruf, welche Ausbildung, Schule, Betrieb usw).
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es handelt sich um Sonderausgaben, sofern sie den Pauschbetrag der bereits eingearbeitet ist überschreiten, muß ein Einzelnachweis beigefügt werden,näheres würde ich beim Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein klären
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