Frage von tanja2010 16.02.2010

Wo in der Steuererklärung -kosten für die berufsausbildung bei der Beibehaltung der Vollzeitjob?

  • Hilfreichste Antwort von wfwbinder 16.02.2010

    Hat Dein Mann schon eine Ausbildung?

    Wenn es eine zweite Ausbildung ist, dann sind die Kosten als vorweggenomme Werbungskosten für den neuen Beruf einzustufen udn sind somit voll abzugsfähig.

    Die Fahrtkosten zu Ausbildungsveranstaltungen sind wie Dienstreisen mit 30 Ct. pro gefahrenem Kilometer anzusetzen. Natürlich auch die Fahliteratur, schreibmaterial usw.

    Die Auskünfte könnten noch präziser sein, wenn der Sachverhalt klarer wäre (ausgeübter Beruf, welche Ausbildung, Schule, Betrieb usw).

  • Antwort von venurale 16.02.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    es handelt sich um Sonderausgaben, sofern sie den Pauschbetrag der bereits eingearbeitet ist überschreiten, muß ein Einzelnachweis beigefügt werden,näheres würde ich beim Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein klären

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