Mein Kollege behauptet, die Kfz Versicherer würden künftig Geld zurückzahlen, wenn man die bei Vertragsabschluß angegebenen km nicht erreicht. Habt ihr davon schon etwas gehört u. gibt es tatsächlich schon Versicherer die das anbieten?
Bei der R+V gibts das bei Verträgen die nach dem 1.1.08 abgeschlossen wurden. Auch Allianz u. HUK machen das schon mit. Nachfragen lohnt sich
Das ist mir nicht bekannt und ich kann mir das auch nicht vorstellen.

Ich kenne es so, daß die Beiträge zur Kfz-Versicherung niedriger sind, wenn man im Jahr weniger Kilometer fährt, das gibt man aber bei der Abschluß der Autoversicherung an. Von einer Beitragserstattung (wie bei der KV), habe ich leider noch nie etwas gehört.

ich kann mir nicht vorstellen, das dies ein versicherer macht und wenn, dann als werbegag. der hat die prämien dann schon so berechnet, das selbst wenn alle das machen immmer noch was hängen bleibt. in dem fall kann man nämlich davon ausgehen, das alle zu hohe angaben machen um später rückzahlungen zu bekommen. aber die menschen sind ja dann so, das wenn sie sehen da kann ich geld zurück bekommen, gar nicht mehr richtig vergleichen und auf den nepp reinfallen
Was für ein aberwitziges Unterfangen. Die Versicherungen haben bisher nicht überprüft, ob man die jährich angegebene Fahrleistung erbracht oder überschritten hat - nur wer einen Unfall hatte und in der Werkstatt der km-Stand eingetragen wurde - da hat die Versicherung vielleicht mal reagiert. Aber sonst ????
Wieso sollten die jetzt den Rückwärtsgang nehmen ? Wer weniger fährt als angegeben - soll Geld zurückerhalten ? hmm ... ein cleverer Werbefeldzug, um sich einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu sichern.
Ich denke, albwolf hat recht - man vergisst, zu vergleichen und zu rechnen, sieht nur das Dollar-Zeichen: Geld zurück.
Finanztest hat zu dem Thema in einer ihrer Ausgaben geschrieben: Wer weniger mit dem Auto fährt als gedacht, sollte dies vor Jahresende der Vers. melden. Denn viele Versicherer passen den Beitrag rückwirkend an die tats. während des Jahres gefahrenen km an u. erstatten den zu viel gezahlten Betrag zurück. Also tats. RÜCKERSTATTUNG