Witwenrenten Abfindung bei wiederheirat

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Diese Abfindung der Witwenrente gibt es nach Deiner Wiederheirat, Du schickst nach Deiner neuen Eheschließung einen formlosen Antrag auf die Abfindung mit einer beglaubigten Kopie der Eheurkunde. Dann wird Dir die Abfindung ausgezahlt, natürlich wird auch nach dem Monat der Ehe die Witwenrente eingestellt.