witwenrente pause ab dem41 lebensjahr bis zum 45 lebensjahr ist das so richtig?

1 Antwort

Ich nehme an, dass bisher ein minderjähriges Kind vorhanden war und das jetzt das 18.Lebensjahr vollendet hat. Ansonsten hätte es die große Witwenrente nämlich schon bisher nicht gegeben. Das 45.Lebensjahr ist für Todesfälle vor 2012 da in der Tat die Altersgrenze. Die hat sich inzwischen auf 47 Jahre erhöht.

Danke auch dir für deine Hilfe,lG Anja

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