Witwenrente Erhöhung

1 Antwort

Das sogenannte Gnadensplitting läuft aus und Du wirst steuerlich veranlagt wie normal als Alleinstehend.

Bitte zusätzlich beachten, dass die Rente auch besteuert wird, also droht trotzdem noch eine Nachzahlung.

Eine Rentenänderung ergibt sich aus der Änderung der Steuerklasse nicht.