Witwenrente: fällt sie ins Erbrecht?

1 Antwort

Nein.

Die Witwenrente steht alleine der Witwe zu. Da jedoch für 3 Monate die volle Rente gezahlt wird zählt der Differenzbetrag Rente - Witwenrente zur Erbmasse. Alle Beerdigungkosten sind ebenfalls von der Erbmasse abzuziehen. solange das Fahrzeug nicht weit unter Marktwert verkauft wurde zählt nur der Verkaufserlös zur Erbnmasse und nicht irgendwelche Schwacke-Werte.

Bei dieser anmaßenden Haltung der Erben, wäre es ratsam einen Anwalt hinzuzuziehen, um die unberechtigten Forderungen richtig abzuwehren.

welche Gesetzestexte gibt es hierzu?

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@Koerbchen

Das mit dem Differenzbetrag war Schmarrn, die Witwenrente steht auch in den ersten 3 Monaten nach dem Sterbefall Dir alleine zu und zählt somit nicht zur Erbmasse.

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