Frage von commerce 13.02.2012

Wirkt sich ein Kuraufenthalt auf die Anzahl der Urlaubtage aus o. komplett als Sonderurlaub zu sehen

  • Hilfreichste Antwort von Sumpfhexe 13.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Eine Bewilligung einer Kur ist heutzutage relativ schwer. Seit die Krankenkassen auf Sparkurs sind, werden erheblich " höherer Anforderungen" gestellt - und häufig bekommt nur noch der eine Kur, der wirklich den "Kopf unter dem Arm trägt".

    Und somit ist davon auszugehen, dass wer zur Kur fährt, derjenige wirklich krank ist. Folglich sind die entstehenden Fehltage kein Erholungsurlaub, sondern es handelt sich um eine Krankmeldung.

    Diese Fehltage werden dem Arbeitgeber aus der Umlagekasse U1 zu den von ihn festgelegten Prozentsatz erstattet, für den er seinen Arbeitgeberanteil an die U1 bezahlt hat.

    Die Tage einer Kur werden nicht mit dem Anspruch auf Erholungsurlaub verrechnet.

    Anders ist es bei einer sog. offenen Badekur. Die wird mit Erholung gleichgesetzt.

    Zitat:

    Eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, einer Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird, gilt als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit. Vorerkrankungen, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, werden ggf. auf die Sechs-Wochen-Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall, angerechnet. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme und die voraussichtliche Dauer, unverzüglich mitzuteilen. Nach Beendigung ist ein Entlassungsschein der Kurklinik einzureichen.

    Es ist keine Krank- bzw. Gesundmeldung notwendig.

    Zitatende

    Quelle: http://www.uni-due.de/verwaltung/abwesenheiten/kur_reha.php

  • Antwort von alfalfa 13.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein, der Urlaubsanspruch bleibt unberührt.

  • Antwort von Zitterbacke 13.02.2012

    Nein ! Lohnfortzahlung oder Krankengeld. Kein Urlaub!!! Gruß Z... .

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