Wird Lebensversicherung bei Teilentnahme komplett steuerpflichtig?
Wenn man eine vor 2004 abgeschlossene Lebensversicherung hat und innerhalb der ersten 12 Jahre eine Teilentnahme macht, ist dann nur die Teilentnahme steuerpflichtig oder wird dadurch die Gewinne der kompletten Lebensversicherung steuerpflichtig (also auch zukünftige Auszahlungen, die man z. B. in 30 Jahren zum Rentenbeginn erhält)?
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Hallo,
wie soll die Teilentnahme aussehen? Wahrscheinlich eine Teilkündigung?
Die Versicherung kann Dir die Steuern, die ggf. auf den auszuzahlenden Betrag anfallen, ausweisen. Dann stellst Du einen Freistellungsauftrag, falls Du den noch nicht komplett vergeben hast und die Auszahlung ist steuerfrei. Die Schlussauszahlung bleibt steuerlich davon unberührt.