Wird eine Aufwandsentschädigung aus ehrenamtlicher Tätigkeit auf den Ehegattenunterhalt angerechnet?

1 Antwort

Vielleicht hilft Dir das weiter, was ich darüber gelesen habe:

Die ehrenamtliche Tätigkeit ist keine Beschäftigung i.S.d. § 7 SGB IV und die Entschädigung kein Arbeitsentgelt. Somit keine Anrechnung in Höhe des steuerfreien Betrages

Das betrifft aber leider die Anrechnung bei Siózialleistungen.

Aber ist schon eine Idee, würde es probieren.

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