Wird das restliche Geld der Restschuldversicherung an Erben ausgezahlt?
Folgendes: Meine Eltern nahmen einen Kredit für meine Oma auf. Sie gab meinen Eltern das Geld, und Mama und Papa bezahlten mit dem Geld die Rechnungen des Kredits. Mein Papa hatte eine Restschuldversicherung, die nach seinem Ableben in Kraft trat und unsere Kredite bezahlte. Allerdings war noch Geld übrig und die Bank nutzte ohne unser Wissen dieses Geld für den oben genannten Kredit. Dies sagten wir meiner Oma nicht, da wir sicher waren dass das restliche Geld der Restschuldversicherung zu meinem Erbe gehört, und uns zusteht, also musste Oma weiter an uns zahlen. Nun wollte meine Tante den Kredit von meiner Oma übernehmen, und jetzt weigert sich meine Oma und meine Tante zu bezahlen. Meine Tante meint, dass das restliche Geld von der Restschuldversicherung nicht ausgezahlt wird, ergo meine Oma nicht mehr zahlen muss. Aber dieses restliche Geld der Restschuldversicherung von meinem verstorbenen Papa gehört doch zu meinem Erbe und hätte somit an mich ausgezahlt werden müssen, oder? Und deswegen müsste meine Oma weiter zahlen, oder?
1 Antwort
So wie Du es darstellst, hat Dein Vater über alle genommenen Kredite eine Restschuldversicherung abgeschlossen und diese wahrscheinlich als Sicherheit an die Bank abgetreten. Die Bank hat nach dem Todesfall genau das gemacht, wozu diese Versicherung abgeschlossen wurde, nämlich alle Kredite damit getilgt. Wenn Deine Eltern mit der Oma keinen Zusatzvertrag abgeschlossen haben, dann ist alles rechtens, Deine Oma muss nichts mehr zahlen.
Existiert aber ein Zusatzvertrag über diesen Kredit, in dem Deine Eltern die Kreditgeber sind, dann wird Deine Oma weiter zahlen müssen.