Willkür bei Zwangsversteigerung

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Zwangsversteigerungen gemäß Grundgesetz Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 sind in Deutschland verboten !!

Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 - Beschluss vom 27.09.1978 sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen

Besonders hervorzuheben ist hier, d. sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen - so sagt es auch sinngemäß das Bundesverfassungsgericht - !

Die Rechtsplfeger/innen missachten alle Gesetze und alle Grundgesetze und lassen selbst für dubiose, erfundene Bagatellforderungen die Zwangsversteigerung anordnen und durchführen.

Wir raten allen Betroffenen sich gegen diese kriminellen Machenschaften der Rechtspfleger/innen und ggf. auch Richter zu wehren und beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und den "Anspruch auf effektiven Rechtsschutz in der Zwangsversteigerung zu stellen" bzw. zu beantragen. ( s. oben Beschluss vom 27.09.1978 - 1 BvR 361/78 ) Dieses Grundsatzurteil finden Sie im Internet - es sind 14 DIN A 4 Seiten !

Zwangsversteigerungen sind Zwangsenteignungen - das gab in der ehemaligen DDR ! Zwangsversteigerungen sind wie oben gesagt, in Deutschland verboten !

Hinweis: Und deshalb sollte jeder das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 lesen - ist, d. die Rechtspfleger/innen in dieser besagten Zwangsversteigerung schon einen "Käufer" gefunden hatten, d. h. im Vorfeld schon das Haus verschachert hatten. Nun wird jeder Betroffenen (Grundbesitzer) sehen, wie Zwangsversteigerungen ablaufen, die rechtswidrig sind. Kriminelle Richter und kriminelle Rechtspfleger/innen die aus niedrigen Beweggründen (Rache - nennt man das) den Betroffenen (Grundbesitzern) "einen überbraten wollen" und diesen unschuldigen Menschen die Obdachlosigkeit an den Hals wünschen und es auch in die Tat umssetzen.

1 BvR 361/78 - kleiner Auszug: "Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach auf die Notwendigkeit einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung bei der Versteigerung eines Grundstücks hingewiesen und hierbei die besondere Bedeutung der Eigentumsgarantie im sozialen Rechtstaat hervorgehoben. .....Ummittelbar aus Art. 14 GG folgt die Pflicht der Gerichte, bei Eingriffen in dieses Grundrecht einen tatsächlich wirksamen Rechtsschutz zu gewähren. Dies gilt insbesondere für die Wahrnehmung von Rechtsschutzmöglichkeiten, welche die Prozessordnung jeweils vorsieht. Zudem folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip der Anspruch auf eine "faire Verfahrensführung" ". ................"Wird die im Eigentum stehende Wohnstätte ohne zwingenden Grund durch staatliche Gewalt entzogen, berührt dies überdies den besonderen Schutzberiecht des Art. 13 GG !" Auszug - Ende.

Die Gläubiger, Baufrimen, die Baupfusch hinlassen haben und dafür Geld kassieren wollen, der Gläubiger, ein krimineller Rechtsanwalt der Mandantenverrat begangen hat, und fürs Nichttun Geld kassieren will, der Gläubiger, eine Bank, die falsch beraten hat und dadurch die vorläufige Zahlungsunfähigkeit verschuldet hat, sind i. d. R. keine Gläubiger, sondern Schuldner. Diese kriminellen Gläubiger lassen sich nun zum "Staat" erklären, obwohl es alles private Personen sind. Das geht nicht und das ist rechtswidrig.

Der Staat ist nicht der Gläubiger !

Die kriminellen Rechtspfleger verschachern massenweise Privateigentum !

Es wird Zeit, dass ihr euch wehrt und dem Bundesverfassungsgericht die Anträge auf "effektiven Rechtsschutz" schickt !